1. Parteien
Dieser Mietvertrag wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES VERMIETERS / BETREIBERS], [ANSCHRIFT] (der „Vermieter“), und [NAME DES KUNDEN / DER ORGANISATION], [ANSCHRIFT], Telefon [TELEFON], E-Mail [E-MAIL] (der „Mieter“), gemeinsam die „Parteien“. Verantwortlicher Ansprechpartner des Mieters vor Ort: [NAME, MOBILNUMMER].
2. Mieträume und Veranstaltung
Der Vermieter vermietet dem Mieter in [ANSCHRIFT DER LOCATION] folgende Flächen: [RÄUME / SAAL / AUSSENFLÄCHEN] mit [TISCHEN, STÜHLEN, KÜCHE, TECHNIK, PARKPLÄTZEN, SONSTIGEM] (die „Mieträume“). Nicht mitvermietet: [BEREICHE]. Die Mieträume dürfen nur für folgende Veranstaltung genutzt werden: [ART DER VERANSTALTUNG, z. B. Hochzeitsfeier, Firmenfeier, Workshop] (die „Veranstaltung“). Jede andere Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Der Mieter ist Veranstalter im Sinne öffentlich-rechtlicher Vorschriften, soweit nicht anders vereinbart.
3. Datum, Zeiten, Aufbau und Abbau
Datum der Veranstaltung: [DATUM]. Zugang für den Aufbau ab [UHRZEIT]. Die Veranstaltung dauert von [BEGINN] bis [ENDE]. Alle Gäste verlassen die Mieträume bis [UHRZEIT]; Abbau und Entfernung aller Gegenstände sind bis [UHRZEIT] abgeschlossen (zusammen die „Mietzeit“). Anlieferung und Aufbau durch Dienstleister: [ZEITEN UND ZUGANG]. Jede angefangene [STUNDE / HALBE STUNDE] über die Mietzeit hinaus kostet [BETRAG] EUR. Der Vermieter darf die Veranstaltung zur vereinbarten Zeit beenden, wenn Genehmigungen oder Lärmschutzvorschriften das verlangen.
4. Kapazität und Verhalten
Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich mehr als [ANZAHL] Personen einschließlich Gästen, Dienstleistern und Personal in den Mieträumen aufhalten; diese Zahl liegt nicht über der für die Räume zulässigen Besucherzahl. Der Mieter nennt dem Vermieter die endgültige Gästezahl bis [DATUM]. Er ist für das Verhalten von Gästen und Dienstleistern verantwortlich, hält Rettungswege und Notausgänge frei und beachtet folgende Regeln: [KEIN OFFENES FEUER AUSSER GESCHLOSSENEN KERZEN / KEIN KONFETTI, GLITZER ODER REIS / DEKORATION NUR MIT ZUGELASSENEN BEFESTIGUNGEN / LAUTE MUSIK BIS UHRZEIT, DANACH ZIMMERLAUTSTÄRKE / RAUCHEN NUR IM AUSSENBEREICH / WEITERE REGELN].
5. Miete und Zahlung
Miete für die Mietzeit: [BETRAG] EUR. Weitere Entgelte: [ENDREINIGUNG, PERSONAL ODER SICHERHEITSDIENST, TECHNIK / KEINE]. Alle Beträge [ZUZÜGLICH / EINSCHLIESSLICH] gesetzlicher Umsatzsteuer; Gesamtbetrag: [GESAMTBETRAG] EUR. Zahlungsplan: Reservierungsanzahlung von [BETRAG] EUR bei Unterzeichnung, der Rest bis [DATUM], per [ZAHLUNGSWEG]. Der Termin ist reserviert, sobald dieser Vertrag unterschrieben und die Anzahlung eingegangen ist.
6. Kaution
Der Mieter leistet bis [DATUM] eine Kaution von [BETRAG] EUR. Der Vermieter zahlt sie innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach der Veranstaltung zurück, abzüglich angemessener Kosten für Schäden über die normale Abnutzung hinaus, zusätzlichen Reinigungsaufwand, fehlende Gegenstände, Überziehung nach Abschnitt 3 oder Bußgelder, die Mieter, Gäste oder Dienstleister verursacht haben, jeweils mit Aufstellung in Textform. Vor und nach der Veranstaltung gehen die Parteien die Mieträume, wo möglich, gemeinsam ab und halten vorhandene Schäden in einem Übergabeprotokoll fest.
7. Dienstleister
Der Mieter [DARF DIENSTLEISTER FREI WÄHLEN / WÄHLT AUS DER BEIGEFÜGTEN LISTE ZUGELASSENER DIENSTLEISTER]. Alle Dienstleister beachten diesen Vertrag und die Hausordnung des Vermieters; Caterer erfüllen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Der Mieter nennt dem Vermieter bis [DATUM] alle Dienstleister mit Kontaktdaten. Dienstleister, die Strom, Rigging, offenes Feuer, Pyrotechnik oder schweres Gerät einsetzen, stimmen dies vorab mit dem Vermieter ab.
8. Getränke und Alkohol
Alkohol ist [NICHT ERLAUBT / NUR ÜBER DEN VERMIETER ERLAUBT / NUR DURCH EINEN GEWERBLICHEN CATERER ODER BARSERVICE MIT DEN ERFORDERLICHEN ERLAUBNISSEN ERLAUBT / ZUR KOSTENLOSEN ABGABE AN GELADENE GÄSTE ERLAUBT]. Ein Verkauf an Gäste ist nur zulässig, wenn der Verkäufer die nötige Erlaubnis oder Gestattung besitzt. Wer Getränke ausgibt, beachtet das Jugendschutzgesetz, gibt keinen Alkohol an erkennbar Betrunkene aus und beendet den Ausschank um [UHRZEIT]. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Gäste und Dienstleister diese Regeln einhalten.
9. Versicherung, Musik und Genehmigungen
Der Mieter [SCHLIESST EINE VERANSTALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG MIT EINER DECKUNGSSUMME VON MINDESTENS BETRAG EUR AB / MUSS KEINE GESONDERTE VERSICHERUNG ABSCHLIESSEN] und weist sie spätestens [ANZAHL] Tage vor der Veranstaltung nach. Dienstleister sind für ihre Leistungen selbst angemessen versichert. Der Mieter meldet öffentliche Musikwiedergabe bei der GEMA an, soweit erforderlich, und holt Genehmigungen ein, die für seine Veranstaltung nötig sind, etwa für Sperrzeitverkürzung, Ausschank oder Außenbereiche; der Vermieter unterstützt ihn mit den Angaben zu den Räumen.
10. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet für Schäden an den Mieträumen und am Inventar, die er, seine Gäste oder seine Dienstleister schuldhaft verursachen, über die normale Abnutzung hinaus. Für Gegenstände, die vor, während oder nach der Veranstaltung in den Mieträumen zurückgelassen werden, übernimmt der Vermieter keine Verwahrung. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Verhalten seiner Gäste oder Dienstleister beruhen, soweit sie nicht vom Vermieter oder vom Zustand der Mieträume verursacht wurden.
11. Storno und Terminverschiebung
Tritt der Mieter in Textform zurück, gilt: mehr als [ANZAHL] Tage vor der Veranstaltung behält der Vermieter die Reservierungsanzahlung und erstattet alle übrigen Zahlungen; zwischen [ANZAHL] und [ANZAHL] Tagen vorher [PROZENT] % der Miete; weniger als [ANZAHL] Tage vorher [PROZENT] % der Miete. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Ersatzvermietung werden angerechnet (§ 537 Abs. 1 BGB). Der Mieter kann die Veranstaltung [EINMAL, BIS ANZAHL TAGE VORHER, GEGEN EINE GEBÜHR VON BETRAG EUR] auf einen freien Ersatztermin verschieben. Können die Mieträume wegen Brand, Unwetter, behördlicher Anordnung oder eines anderen Ereignisses außerhalb des Einflusses beider Parteien nicht genutzt werden, suchen die Parteien einen Ersatztermin innerhalb von [ANZAHL] Monaten; gelingt das nicht, erstattet der Vermieter alle Zahlungen, und weitere Ansprüche bestehen insoweit nicht.
12. Schlussbestimmungen
Die Mieträume werden nur für die Mietzeit überlassen. Der Mieter darf sie ohne Zustimmung des Vermieters in Textform nicht Dritten überlassen (§ 540 BGB). Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung über die Vermietung; Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften.
13. Unterschriften
VERMIETER: [NAME / FIRMA], vertreten durch [NAME, FUNKTION] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] MIETER: [NAME / ORGANISATION], vertreten durch [NAME, FUNKTION, FALLS ORGANISATION] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]