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E-Signatur-Glossar

Die Begriffe, die Ihnen beim digitalen Unterschreiben begegnen, einfach erklärt.

Audit-Trail

Ein Audit-Trail ist das Protokoll aller Ereignisse an einem Dokument, mit Zeitstempel, IP-Adresse und Gerät, und der wichtigste Beweis für eine einfache elektronische Signatur.

Digitale Signatur

Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, bei dem ein privater Schlüssel ein Dokument signiert und jeder mit dem öffentlichen Schlüssel prüfen kann, ob es unverändert ist.

Dokument-Hash

Ein Dokument-Hash ist ein aus der Datei berechneter Fingerabdruck fester Länge; ändert sich auch nur ein Byte, ergibt sich ein völlig anderer Wert.

eIDAS

eIDAS ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste; sie regelt EU-weit einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.

Eigenhändige Unterschrift

Die eigenhändige Unterschrift ist die mit Stift auf Papier geleistete Namensunterschrift; sie ist Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB.

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfache elektronische Signatur ist die unterste eIDAS-Stufe: jede elektronische Zustimmung zu einem Dokument, etwa eine gezeichnete Unterschrift oder ein Klick mit Protokoll.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur sind Daten in elektronischer Form, mit denen eine Person ein Dokument unterzeichnet, von der getippten Unterschrift bis zur qualifizierten Signatur mit Zertifikat.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, identifiziert ihn und macht spätere Änderungen am Dokument erkennbar (Art. 26 eIDAS).

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste eIDAS-Stufe: Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist ein staatlich beaufsichtigter Anbieter, der qualifizierte Zertifikate, Zeitstempel oder Siegel nach eIDAS ausstellen darf.

Warum ein eigenes Glossar?

Weil im Deutschen dieselben Dinge oft unterschiedlich heißen. „Digitale Unterschrift“, „elektronische Signatur“, „E-Signatur“ und „eSignatur“ meinen im Alltag meist dasselbe, rechtlich aber nicht immer. Die eIDAS-Verordnung spricht von elektronischen Signaturen und unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte. Das BGB kennt Schriftform, elektronische Form und Textform. Und im Schweizer Recht kommt mit dem ZertES noch die geregelte elektronische Signatur hinzu.

Jeder Eintrag erklärt einen Begriff in wenigen Absätzen, gibt ein Beispiel aus der Praxis und verlinkt verwandte Begriffe. Wo es um Recht geht, nennen wir die Vorschrift, damit Sie sie selbst nachlesen können.

Wo fangen Sie am besten an?

Mit dem Dreiklang einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur. Wer diese drei Stufen kennt, versteht die meisten Diskussionen über die Gültigkeit von E-Signaturen. Danach helfen Audit-Trail und Dokument-Hash, um zu verstehen, wie eine einfache Signatur im Streitfall bewiesen wird.