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Glossar · Aktualisiert

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfache elektronische Signatur ist die unterste eIDAS-Stufe: jede elektronische Zustimmung zu einem Dokument, etwa eine gezeichnete Unterschrift oder ein Klick mit Protokoll.

Einfache elektronische Signatur: Was bedeutet der Begriff?

Die einfache elektronische Signatur (EES, englisch SES) stellt keine technischen Mindestanforderungen. Ein getippter Name, ein eingefügtes Unterschriftsbild oder eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Smartphone sind einfache elektronische Signaturen.

Rechtlich ist sie wirksam, wo das Gesetz keine besondere Form verlangt, also bei den meisten Verträgen. Weil sie keine Echtheitsvermutung genießt, hängt ihr Beweiswert von den Begleitumständen ab: An wen ging der Link, wann wurde geöffnet und unterschrieben, von welchem Gerät, und ist das Dokument unverändert?

Die Schriftform nach § 126 BGB erfüllt sie nicht, die Textform nach § 126b BGB dagegen schon.

Einfache elektronische Signatur: Wie sieht das in der Praxis aus?

Ein Vermieter lässt einen unbefristeten Mietvertrag über eSignSimple unterschreiben. Jede Unterschrift ist eine EES; das Abschlusszertifikat mit Zeitstempeln, IP-Adressen und SHA-256-Hash liefert den Beweis.

Welche Begriffe hängen damit zusammen?

  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, identifiziert ihn und macht spätere Änderungen am Dokument erkennbar (Art. 26 eIDAS).
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste eIDAS-Stufe: Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
  • Audit-Trail: Ein Audit-Trail ist das Protokoll aller Ereignisse an einem Dokument, mit Zeitstempel, IP-Adresse und Gerät, und der wichtigste Beweis für eine einfache elektronische Signatur.

Häufige Fragen

Reicht eine EES für Arbeitsverträge?

Für unbefristete Arbeitsverträge ja. Eine Befristung braucht die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und damit eine QES.

Wie stärke ich den Beweiswert?

Mit einem Dienst, der einen Audit-Trail und einen Dokument-Hash erzeugt, und mit verifizierten E-Mail-Adressen der Unterzeichner.

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