Glossar · Aktualisiert
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur sind Daten in elektronischer Form, mit denen eine Person ein Dokument unterzeichnet, von der getippten Unterschrift bis zur qualifizierten Signatur mit Zertifikat.
Elektronische Signatur: Was bedeutet der Begriff?
Die eIDAS-Verordnung definiert die elektronische Signatur sehr weit: Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden sind und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Darunter fallen eine gezeichnete Unterschrift auf dem Touchscreen, ein getippter Name unter einer E-Mail, ein Klick auf „Unterschreiben“ und ebenso die qualifizierte Signatur mit Zertifikat.
Das Recht unterscheidet drei Stufen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur. Alle drei sind als Beweismittel zulässig (Art. 25 Abs. 1 eIDAS). Nur die qualifizierte ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und ersetzt in Deutschland die gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB).
Im Alltag sagen viele „digitale Unterschrift“, „E-Signatur“ oder „elektronische Unterschrift“. Gemeint ist meist dasselbe. Rechtlich zählt, welche Stufe vorliegt und welche Form das Dokument braucht.
Elektronische Signatur: Wie sieht das in der Praxis aus?
Eine Agentur sendet einem Kunden ein Angebot über eSignSimple. Der Kunde öffnet den Link, zeichnet seine Unterschrift mit dem Finger und bestätigt. Das ist eine einfache elektronische Signatur; der Audit-Trail hält fest, wann und von welchem Gerät er unterschrieben hat.
Welche Begriffe hängen damit zusammen?
- eIDAS: eIDAS ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste; sie regelt EU-weit einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.
- Einfache elektronische Signatur (EES): Die einfache elektronische Signatur ist die unterste eIDAS-Stufe: jede elektronische Zustimmung zu einem Dokument, etwa eine gezeichnete Unterschrift oder ein Klick mit Protokoll.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste eIDAS-Stufe: Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Häufige Fragen
Ist eine elektronische Signatur so gut wie eine Unterschrift auf Papier?
Für formfreie Verträge ja, sie ist wirksam. Die gesetzliche Schriftform ersetzt aber nur die qualifizierte Stufe.
Welche Stufe bietet eSignSimple?
Die einfache elektronische Signatur mit Audit-Trail und Dokument-Hash.
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