Glossar · Aktualisiert
Eigenhändige Unterschrift
Die eigenhändige Unterschrift ist die mit Stift auf Papier geleistete Namensunterschrift; sie ist Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB.
Eigenhändige Unterschrift: Was bedeutet der Begriff?
Im Englischen „wet signature“, im Deutschen auch Nassunterschrift oder handschriftliche Unterschrift genannt. § 126 Abs. 1 BGB verlangt für die gesetzliche Schriftform, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Ein Scan, ein Fax oder ein Foto ist keine eigenhändige Unterschrift im Original.
Nach § 126 Abs. 3 BGB kann die Schriftform durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur ersetzt werden, wenn sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Wo die elektronische Form ausgeschlossen ist, bleibt die eigenhändige Unterschrift auf Papier Pflicht, etwa bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) oder der Bürgschaft (§ 766 BGB). Ein eigenhändiges Testament muss sogar vollständig von Hand geschrieben sein (§ 2247 BGB).
Für alle formfreien Verträge ist die eigenhändige Unterschrift dagegen nur eine von vielen möglichen Formen der Zustimmung.
Eigenhändige Unterschrift: Wie sieht das in der Praxis aus?
Eine Arbeitnehmerin will kündigen. Sie druckt die Kündigung aus, unterschreibt mit Kugelschreiber und übergibt das Original gegen Empfangsbestätigung. Eine E-Mail mit PDF wäre unwirksam gewesen.
Welche Begriffe hängen damit zusammen?
- Elektronische Signatur: Eine elektronische Signatur sind Daten in elektronischer Form, mit denen eine Person ein Dokument unterzeichnet, von der getippten Unterschrift bis zur qualifizierten Signatur mit Zertifikat.
- Einfache elektronische Signatur (EES): Die einfache elektronische Signatur ist die unterste eIDAS-Stufe: jede elektronische Zustimmung zu einem Dokument, etwa eine gezeichnete Unterschrift oder ein Klick mit Protokoll.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste eIDAS-Stufe: Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Häufige Fragen
Ist eine gezeichnete Unterschrift auf dem Tablet eigenhändig?
Nicht im Sinne des § 126 BGB. Sie ist eine einfache elektronische Signatur.
Wann brauche ich unbedingt Papier?
Wo das Gesetz die elektronische Form ausschließt, etwa nach § 623, § 766 oder § 780 BGB.
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