Glossar · Aktualisiert
eIDAS
eIDAS ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste; sie regelt EU-weit einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.
eIDAS: Was bedeutet der Begriff?
eIDAS steht für „electronic IDentification, Authentication and trust Services“. Die Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2016 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland und Österreich, ohne dass nationale Gesetze sie umsetzen müssen. In Deutschland wird sie durch das Vertrauensdienstegesetz ergänzt, in Österreich durch das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz.
Kern für E-Signaturen ist Art. 25: Keiner elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist; die qualifizierte Signatur hat die gleiche Wirkung wie die handschriftliche und wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1183, oft eIDAS 2.0 genannt, kommt die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) hinzu. Die Schweiz ist nicht in der EU; dort gilt stattdessen das ZertES.
eIDAS: Wie sieht das in der Praxis aus?
Ein Berliner Freelancer lässt einen Vertrag mit einem Kunden in Wien elektronisch unterschreiben. Weil eIDAS in beiden Ländern gilt, darf keine Seite die Unterschrift allein wegen der elektronischen Form ablehnen.
Welche Begriffe hängen damit zusammen?
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, identifiziert ihn und macht spätere Änderungen am Dokument erkennbar (Art. 26 eIDAS).
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste eIDAS-Stufe: Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
- Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist ein staatlich beaufsichtigter Anbieter, der qualifizierte Zertifikate, Zeitstempel oder Siegel nach eIDAS ausstellen darf.
Häufige Fragen
Gilt eIDAS in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz regelt elektronische Signaturen im ZertES und im Obligationenrecht.
Was ändert eIDAS 2.0?
Vor allem die EUDI-Wallet, mit der Bürger sich ausweisen und qualifizierte Signaturen erstellen können sollen.
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