Glossar · Aktualisiert
Zeugenunterschrift
Eine Zeugenunterschrift stammt von einer dritten Person, die bestätigt, dass sie die Unterschrift des Unterzeichners gesehen hat; oft verlangt bei Testamenten, Deeds und manchen eidesstattlichen Erklärungen.
Zeugenunterschrift: Was bedeutet der Begriff?
Eine Zeugenunterschrift ist die Unterschrift einer dritten Person, die zugesehen hat, wie der Unterzeichner ein Dokument unterschreibt, und das mit ihrer eigenen Unterschrift bestätigt. Wer fragt, wer eine Unterschrift bezeugen darf oder ob ein Zeuge elektronisch unterschreiben kann, hat meist ein Dokument vor sich, bei dem das Gesetz oder die andere Partei diesen zusätzlichen Schritt verlangt.
Der Zeuge unterschreibt normalerweise in einem eigenen Feld, ergänzt seinen Namen in Druckschrift und oft seine Anschrift oder seinen Beruf. Seine Aufgabe ist, auf Nachfrage bestätigen zu können, dass die genannte Person tatsächlich unterschrieben hat, und zwar offenbar freiwillig. Viele Rechtsordnungen erwarten einen volljährigen, unabhängigen Zeugen, also jemanden, der weder Partei des Dokuments ist noch davon profitiert.
Ein klassisches Beispiel ist das Testament. In vielen Ländern muss ein Testament vor zwei Zeugen unterschrieben werden, die ebenfalls unterschreiben; in Deutschland gilt das etwa für das Nottestament, während das eigenhändige Testament ganz ohne Zeugen auskommt. Ein weiteres Beispiel ist ein Deed in England und Wales, bei dem die Unterschrift einer Privatperson in der Regel bezeugt werden muss. Vermieter und Kleinunternehmer begegnen Zeugenpflichten am ehesten bei Immobiliengeschäften, Vollmachten und bestimmten Darlehensunterlagen.
Der häufigste Irrtum ist, Bezeugung und notarielle Beglaubigung gleichzusetzen. Zeuge kann meist jeder geeignete Erwachsene sein; ein Notar ist ein Amtsträger, der die Identität prüft und ein amtliches Siegel setzt. Ein weiterer Irrtum: E-Signaturen ließen sich nicht bezeugen. Die Regeln sind sehr unterschiedlich: Manche Rechtsordnungen akzeptieren elektronische Bezeugung, wenn der Zeuge körperlich anwesend ist, andere erlauben für einzelne Dokumente Lösungen per Video, und manche verlangen weiterhin Papier und Tinte. Prüfen Sie die konkreten Regeln, bevor Sie sich auf einen Weg verlassen.
Bei alltäglichen Geschäftsverträgen sind Zeugen ohnehin selten vorgeschrieben. Der Audit-Trail einer E-Signatur-Plattform mit Zeitstempeln, IP-Adressen und Geräteangaben ist oft ein stärkerer Nachweis als ein Zeuge, der Jahre später schwer aufzufinden ist. Zeugen sind auch nur Menschen, und Menschen ziehen um, vergessen und werden schwer erreichbar.
Unsere Meinung: Nehmen Sie keine Zeugen in Dokumente auf, die keine brauchen, nur weil es amtlicher wirkt. Das kostet Zeit und Geld. Wenn das Gesetz aber einen Zeugen verlangt, halten Sie sich genau daran, statt anzunehmen, ein elektronischer Ablauf decke das schon ab.
eSignSimple kann einen Zeugen als zusätzlichen Unterzeichner in ein Dokument aufnehmen, mit eigenem Signaturfeld und eigenem Platz in der Unterschriftsreihenfolge, und seine Aktionen erscheinen im Audit-Trail. Ob das eine förmliche Zeugenpflicht erfüllt, hängt von Dokumenttyp und Rechtsordnung ab; prüfen Sie daher die örtlichen Regeln für Testamente, Deeds und ähnliche Urkunden.
Zeugenunterschrift: Wie sieht das in der Praxis aus?
Eine Hausbesitzerin in England unterschreibt einen Deed, mit dem sie einen Anteil an ihrer Immobilie überträgt. Der Deed muss in Anwesenheit eines Zeugen unterschrieben werden, also sieht ihr Nachbar, der nicht am Geschäft beteiligt ist, ihr beim Unterschreiben zu und setzt darunter seine Unterschrift, seinen Namen in Druckschrift und seine Anschrift. eSignSimple bietet keine Bezeugung an; für Dokumente, die das erfordern, halten Sie sich an die Form, die Ihre Rechtsordnung vorschreibt.
Welche Begriffe hängen damit zusammen?
- Eigenhändige Unterschrift: Die eigenhändige Unterschrift ist die mit Stift auf Papier geleistete Namensunterschrift; sie ist Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB.
- Notarielle Beglaubigung: Bei der notariellen Beglaubigung prüft ein bestellter Notar Identität und Willen des Unterzeichners und bestätigt die Unterschrift anschließend mit Siegel.
- Online-Notarisierung (RON): Bei der Online-Notarisierung (Remote Online Notarization, RON) beglaubigt ein bestellter Notar ein Dokument in einer Live-Videositzung mit elektronischer Signatur und elektronischem Siegel.
- Authentifizierung des Unterzeichners: Die Authentifizierung des Unterzeichners ist die Art, wie eine E-Signatur-Plattform bestätigt, dass die unterschreibende Person auch die ist, an die das Dokument ging.
Häufige Fragen
Wer darf eine Unterschrift bezeugen?
Die Regeln unterscheiden sich, aber Zeuge ist typischerweise ein geschäftsfähiger Erwachsener, der weder Partei des Dokuments ist noch davon profitiert. Bei Testamenten sind Begünstigte und ihre Ehepartner oft ausgeschlossen oder verlieren ihre Zuwendung. Manche Dokumente verlangen einen unabhängigen Zeugen wie einen Solicitor oder Notar. Prüfen Sie die Regeln für Ihr Dokument.
Kann ein Zeuge elektronisch unterschreiben?
Manchmal. Für England und Wales hat die Law Commission erklärt, dass ein Deed mit elektronischer Signatur bezeugt werden kann, wenn der Zeuge bei der Unterschrift körperlich anwesend ist. Bezeugung per Video ist nur in bestimmten Fällen zulässig. In den USA hängt es vom Recht des Bundesstaats ab. Prüfen Sie das immer, bevor Sie sich darauf verlassen.
Unterstützt eSignSimple bezeugte Unterschriften?
Nicht als eigene Funktion. Sie könnten einen Zeugen als zusätzlichen Unterzeichner hinzufügen, aber eSignSimple prüft nicht, ob der Zeuge körperlich anwesend war, und wir zeichnen kein Video auf. Für Dokumente, bei denen das Gesetz einen förmlichen Zeugen oder Notar verlangt, nutzen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren.
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