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Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Dienstleistungsvertrag

Ein Dienstleistungsvertrag regelt laufende oder wiederkehrende Leistungen, etwa Reinigung, IT-Betreuung, Buchhaltung oder Social-Media-Betreuung, zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden.

Ein Dienstleistungsvertrag ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB: Der Dienstleister schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Er ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Die wichtigsten Punkte sind ein klarer Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit mit Kündigungsfrist und eine Haftungsregel.

Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Zwischen [KUNDE], [ANSCHRIFT] („Kunde“) und [DIENSTLEISTER], [ANSCHRIFT] („Dienstleister“) wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen.

2. Leistungsumfang

Der Dienstleister erbringt die in Anlage 1 beschriebenen Leistungen. Leistungen außerhalb der Anlage werden nach vorheriger Abstimmung in Textform zu den Sätzen in Anlage 2 abgerechnet.

3. Vergütung

Der Kunde zahlt eine monatliche Pauschale von [BETRAG] EUR zzgl. USt., fällig zum [3.] Werktag des Monats. Der Dienstleister stellt monatlich Rechnung.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Dienstleisters.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt am [DATUM] und läuft [auf unbestimmte Zeit / zunächst 12 Monate]. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von [einem Monat] zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [ORT]. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine elektronisch unterschriebene Fassung oder eine E-Mail genügt. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch unterzeichnet werden kann.

9. Unterschriften

[ORT], den [DATUM] Kunde Unterschrift: ____________________ Name: [NAME] Dienstleister Unterschrift: ____________________ Name: [NAME]

Unsere Einschätzung: Ein Dienstleistungsvertrag ist dann gut, wenn beide Seiten nach einem Jahr noch wissen, was vereinbart war. Deshalb gehört die Leistungsbeschreibung in eine Anlage, die Sie bei Änderungen einfach neu unterschreiben lassen, statt den ganzen Vertrag neu aufzusetzen.

Wann ist die Vorlage „dienstleistungsvertrag“ die richtige Wahl?

  • Für monatliche Betreuungsleistungen (IT, Buchhaltung, Marketing, Reinigung)
  • Wenn Sie ein Angebot in eine verbindliche Vereinbarung mit Laufzeit überführen wollen
  • Für Rahmenverträge, unter denen einzelne Aufträge abgerufen werden

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Tragen Sie beide Parteien ein und erstellen Sie Anlage 1 (Leistungen) und Anlage 2 (Stundensätze).
  2. Legen Sie Pauschale, Fälligkeit, Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist fest.
  3. Prüfen Sie, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden; dann brauchen Sie zusätzlich einen AV-Vertrag.
  4. Fügen Sie Vertrag und Anlagen zu einer PDF zusammen oder laden Sie das Word-Dokument hoch und senden Sie es zur Unterschrift.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Ist ein Dienstleistungsvertrag per E-Signatur gültig?

Ja. Dienstverträge sind formfrei, eine einfache elektronische Signatur genügt.

Was ist der Unterschied zum Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstleister die Tätigkeit, beim Werkvertrag einen Erfolg mit Abnahme. Für wiederkehrende Betreuung passt meist der Dienstvertrag.

Warum Kündigung in Textform statt Schriftform?

Weil Sie sonst für eine Kündigung wieder Papier bräuchten. Mit Textform (§ 126b BGB) genügt eine E-Mail oder ein elektronisch unterschriebenes Schreiben.