1. Parteien
Dieser Wartungsvertrag wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES AUFTRAGNEHMERS], [ANSCHRIFT] (der „Auftragnehmer“), und [NAME DES KUNDEN], [ANSCHRIFT] (der „Kunde“), gemeinsam die „Parteien“.
2. Wartungsgegenstände
Dieser Vertrag umfasst die in Anlage A aufgeführten Anlagen, Geräte und Objekte (die „Wartungsgegenstände“) am Standort [ANSCHRIFT(EN)], jeweils mit Bezeichnung, Hersteller, Modell, Serien- oder Inventarnummer und, soweit bekannt, Baujahr oder Installationsdatum. Nicht in Anlage A genannte Gegenstände sind nicht erfasst. Der Auftragnehmer kann die Wartungsgegenstände vor Vertragsbeginn prüfen und vorhandene Mängel in Anlage A vermerken; Instandsetzungen, die nötig sind, um einen Gegenstand in einen wartungsfähigen Zustand zu bringen, bietet er gesondert an.
3. Planmäßige Wartung
Der Auftragnehmer führt die in Anlage B beschriebenen Arbeiten durch (der „Wartungsplan“), zum Beispiel: [ARBEIT, z. B. Filterwechsel und Sichtprüfung], [HÄUFIGKEIT, z. B. vierteljährlich]; [ARBEIT, z. B. Sicherheits- und Software-Updates], [HÄUFIGKEIT, z. B. monatlich]; [ARBEIT, z. B. Rasenmähen, Kantenschnitt, Laubbeseitigung], [HÄUFIGKEIT, z. B. wöchentlich von April bis Oktober]. Termine finden [WÄHREND DER GESCHÄFTSZEITEN / IN VEREINBARTEN ZEITFENSTERN] statt und werden mindestens [ANZAHL] Tage vorher abgestimmt. Nach jedem Termin erhält der Kunde ein kurzes Wartungsprotokoll in Textform über die erledigten Arbeiten und festgestellte Auffälligkeiten.
4. Störungen und Reaktionszeiten
Der Kunde meldet Störungen per [TELEFON / E-MAIL / TICKETSYSTEM] an [KONTAKTDATEN]. Der Auftragnehmer reagiert ab Eingang der Meldung wie folgt: Notfall (der Wartungsgegenstand ist ausgefallen und Betrieb, Sicherheit oder Sachwerte sind gefährdet): [REAKTIONSZEIT, z. B. vor Ort oder per Fernwartung innerhalb von 4 Stunden, rund um die Uhr]; dringend (eingeschränkte Funktion): [z. B. innerhalb eines Werktags]; normal: [z. B. innerhalb von drei Werktagen]. Arbeitszeit für Störungsbeseitigung an Wartungsgegenständen ist [BIS ZU ANZAHL STUNDEN PRO MONAT IN DER PAUSCHALE ENTHALTEN / WIRD NACH STUNDENSATZ BERECHNET, AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN MIT ZUSCHLAG VON PROZENT %]. Überschreitet der Auftragnehmer die Notfall-Reaktionszeit in einem [ZEITRAUM] mehr als [ANZAHL] Mal, erhält der Kunde eine Gutschrift von [z. B. 10 % der Monatspauschale]; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Ausschlüsse
Soweit nicht in Textform anders vereinbart, umfasst dieser Vertrag nicht: (a) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Vernachlässigung, Unfall, Vandalismus, Feuer, Wasser, Sturm, Überspannung oder andere Ereignisse außerhalb des normalen Gebrauchs; (b) Arbeiten, die nötig werden, weil Dritte einen Wartungsgegenstand verändert oder repariert haben; (c) den Ersatz von Gegenständen am Ende ihrer Lebensdauer oder deren Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist; (d) Modernisierungen, Umzüge, Neuinstallationen oder Anpassungen an neue gesetzliche Anforderungen; (e) Verbrauchsmaterial und [WEITERE AUSSCHLÜSSE]; sowie (f) [BRANCHENSPEZIFISCHE AUSSCHLÜSSE, z. B. Datenrettung, Baumfällungen, Kältemittel]. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Beginn solcher Arbeiten und bietet sie gesondert an.
6. Ersatzteile und Material
Ersatzteile und Material werden [BIS ZU BETRAG EUR PRO JAHR VON DER PAUSCHALE UMFASST / ZUM EINKAUFSPREIS ZUZÜGLICH PROZENT % BERECHNET / ZUM LISTENPREIS BERECHNET]. Vor dem Einbau eines einzelnen Teils über [BETRAG] EUR holt der Auftragnehmer die Freigabe des Kunden in Textform ein. Eingebaute Teile sind neu oder neuwertig; Herstellergarantien gibt der Auftragnehmer, soweit möglich, an den Kunden weiter.
7. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer rechtzeitig und gefahrlos Zugang zu den Wartungsgegenständen und Arbeitsbereichen, stellt nötige Zugangsdaten bereit und benennt einen während der Termine erreichbaren Ansprechpartner. Er bedient die Wartungsgegenstände nach Herstellerangaben, meldet Störungen unverzüglich und lässt sie nicht ohne Information des Auftragnehmers von Dritten reparieren oder verändern. Gesetzliche Betreiberpflichten, etwa wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Stellen, bleiben beim Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich übertragen werden. Scheitert ein vereinbarter Termin an fehlendem Zugang, kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale von [BETRAG] EUR berechnen.
8. Vergütung und Zahlung
Der Kunde zahlt eine Wartungspauschale von [BETRAG] EUR [ZUZÜGLICH UMSATZSTEUER / EINSCHLIESSLICH UMSATZSTEUER] pro [MONAT / QUARTAL / JAHR], im Voraus per [ZAHLUNGSWEG]. Zusatzleistungen werden monatlich nach den Sätzen in Anlage C abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von [ANZAHL] Tagen fällig. Ist eine Rechnung mehr als [ANZAHL] Tage überfällig, darf der Auftragnehmer nach Ankündigung in Textform alle Leistungen außer Notfalleinsätzen aussetzen. Eine Preisanpassung zur Verlängerung kündigt der Auftragnehmer mindestens [ANZAHL] Tage vor dem Verlängerungstermin in Textform an; der Kunde kann dann zum Verlängerungstermin kündigen.
9. Laufzeit und Verlängerung
Der Vertrag beginnt am [DATUM] und läuft [ERSTLAUFZEIT, z. B. 12 Monate; GEGENÜBER VERBRAUCHERN HÖCHSTENS 24 MONATE]. [EINE VARIANTE WÄHLEN: (a) Danach endet er, sofern die Parteien keine Verlängerung vereinbaren; oder (b) danach verlängert er sich [UNTER UNTERNEHMERN: UM JEWEILS ZEITRAUM / GEGENÜBER VERBRAUCHERN: AUF UNBESTIMMTE ZEIT], wenn keine Partei ihn mit einer Frist von [ANZAHL; GEGENÜBER VERBRAUCHERN HÖCHSTENS EIN MONAT] zum Ende der Laufzeit kündigt. Nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit können Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.] Verlängert sich der Vertrag automatisch, erinnert der Auftragnehmer den Kunden [ANZAHL] Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform an Verlängerung und Frist. Kündigungen bedürfen der Textform.
10. Gewährleistung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten fachgerecht, durch geschultes Personal und nach den Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik aus. Mängel seiner Arbeiten beseitigt er auf eigene Kosten, wenn der Kunde sie anzeigt; zunächst ist ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
11. Versicherung und Haftung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [BETRAG] EUR und weist sie auf Verlangen nach. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und je Vertragsjahr höchstens auf [BETRAG / DIE JAHRESPAUSCHALE]. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB), insbesondere wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht trotz Abmahnung mit einer Frist von [ANZAHL] Tagen weiter verletzt. Bei Vertragsende zahlt der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen und freigegebenen Ersatzteile; im Voraus gezahlte Pauschalen für spätere Zeiträume werden anteilig erstattet.
13. Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und darf qualifizierte Nachunternehmer einsetzen; er bleibt für deren Arbeit verantwortlich. Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung über die Wartung; Änderungen bedürfen der Textform, Aktualisierungen der Anlagen A und B dürfen per E-Mail vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften.
14. Unterschriften
AUFTRAGNEHMER: [FIRMA] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] KUNDE: [NAME / FIRMA] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM]