1. Parteien
Dieser Hausverwaltungsvertrag (der „Vertrag“) wird mit Wirkung zum [DATUM DES INKRAFTTRETENS] geschlossen zwischen [NAME DES EIGENTÜMERS], [ANSCHRIFT DES EIGENTÜMERS] (der „Eigentümer“), und [NAME DES VERWALTERS / FIRMA], [ANSCHRIFT DES VERWALTERS], Erlaubnis-/Registernummer [NUMMER, falls zutreffend] (der „Verwalter“).
2. Objekt
Der Eigentümer beauftragt den Verwalter als seinen ausschließlichen Vertreter mit der Verwaltung der Immobilie [ANSCHRIFT DES OBJEKTS], bestehend aus [BESCHREIBUNG, z. B. einem Einfamilienhaus / ANZAHL Wohneinheiten] (das „Objekt“).
3. Aufgaben des Verwalters
Der Verwalter wird: (a) das Objekt vermarkten und Mietinteressenten unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und sonstiger Diskriminierungsverbote auswählen; (b) Mietverträge zu vom Eigentümer gebilligten Bedingungen in dessen Namen vorbereiten und unterzeichnen; (c) Mieten, Kautionen und sonstige Zahlungen einziehen; (d) laufende Instandhaltung und Reparaturen veranlassen; (e) auf Anliegen der Mieter und Notfälle reagieren; (f) [HÄUFIGKEIT] Begehungen durchführen; (g) Mitteilungen, Vertragsverlängerungen und erforderlichenfalls Räumungen nach den gesetzlichen Vorschriften abwickeln; und (h) ordnungsgemäß Buch führen.
4. Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer stellt dem Verwalter alle für die Verwaltung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, unterhält eine Gebäudeversicherung, die den Verwalter nach Möglichkeit als Mitversicherten einschließt, stellt Rücklagen und Mittel für Ausgaben wie erforderlich bereit und beachtet die für ihn geltenden Gesetze.
5. Reparaturen und Ausgabenbefugnis
Der Verwalter darf Reparaturen und Ausgaben bis zu [BETRAG] je Einzelfall ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers veranlassen. Höhere Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Eigentümers, außer in Notfällen, die Gesundheit, Sicherheit oder das Objekt gefährden; dann darf der Verwalter sofort handeln und informiert den Eigentümer unverzüglich.
6. Gelder und Abrechnung
Der Verwalter zahlt Mieten und Mietkautionen nach den gesetzlichen Vorgaben auf ein gesondertes [TREUHAND- / ANDER]konto ein und vermischt sie nicht mit eigenen Mitteln. Der Eigentümer hält beim Verwalter eine Rücklage von [BETRAG DER RÜCKLAGE] vor. Der Verwalter erstellt eine monatliche Einnahmen- und Ausgabenaufstellung und überweist den Überschuss bis zum [TAG] eines jeden Monats an den Eigentümer.
7. Verwaltervergütung
Der Eigentümer zahlt dem Verwalter: (a) eine Verwaltungsvergütung von [PROZENT] % der eingezogenen Mieten [ODER: BETRAG pro Monat]; (b) eine Vermietungsgebühr von [BETRAG ODER PROZENTSATZ] je Neuvermietung; (c) eine Gebühr von [BETRAG] je Vertragsverlängerung; und (d) [WEITERE GEBÜHREN, z. B. Aufschlag für die Koordination von Instandhaltung, Gebühr für die Koordination einer Räumung]. Die Vergütung kann mit den eingezogenen Mieten verrechnet werden.
8. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft zunächst [ANFANGSLAUFZEIT]; danach verlängert er sich automatisch um jeweils [VERLÄNGERUNGSZEITRAUM], sofern nicht eine Partei mit einer Frist von [ANZAHL] Tagen in Textform kündigt. Jede Partei kann bei einer wesentlichen Pflichtverletzung kündigen, die nicht innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Abmahnung behoben wird. Bei Vertragsende legt der Verwalter innerhalb von [ANZAHL] Tagen eine Schlussabrechnung vor und übergibt dem Eigentümer Gelder, Kautionen, Schlüssel, Mietverträge und Unterlagen. [OPTIONAL: Gebühr bei vorzeitiger Kündigung: BETRAG.]
9. Freistellung und Haftung
Der Eigentümer stellt den Verwalter von Ansprüchen frei, die sich aus dem Zustand des Objekts oder aus der ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrags durch den Verwalter ergeben, soweit sie nicht auf Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Gesetzesverstößen des Verwalters beruhen. Der Verwalter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [BETRAG].
10. Einhaltung von Gesetzen
Beide Parteien beachten die geltenden Vorschriften des Mietrechts, des Gleichbehandlungsrechts, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Gewerberechts. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, Handlungen vorzunehmen, die er vernünftigerweise für rechtswidrig hält.
11. Anwendbares Recht und Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von [ANWENDBARES RECHT, z. B. der Bundesrepublik Deutschland]. Er enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand, kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung in Textform geändert werden und darf ohne Zustimmung der anderen Partei in Textform nicht übertragen werden.
12. Unterschriften
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften. EIGENTÜMER: [NAME DES EIGENTÜMERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] VERWALTER: [NAME DES VERWALTERS / FIRMA] Unterschrift: ____________________ Name: [NAME DER UNTERZEICHNENDEN PERSON] Funktion: [FUNKTION] Datum: [DATUM]