1. Parteien und Mietvertrag
Diese Tierhaltungsvereinbarung (die „Vereinbarung“) wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES VERMIETERS] (der „Vermieter“) und [NAME(N) DES MIETERS / DER MIETER] (der „Mieter“) und ist Bestandteil des Mietvertrags vom [DATUM DES MIETVERTRAGS] über das Mietobjekt [ANSCHRIFT DES MIETOBJEKTS] (der „Mietvertrag“).
2. Erlaubte(s) Tier(e)
Der Vermieter erlaubt dem Mieter, ausschließlich folgende(s) Tier(e) im Mietobjekt zu halten: Art / Rasse: [ART UND RASSE] Name: [NAME DES TIERES] Alter: [ALTER] Gewicht: [GEWICHT] Farbe / Beschreibung: [BESCHREIBUNG] Weitere Tiere dürfen, auch vorübergehend, nicht ohne Zustimmung des Vermieters in Textform gehalten werden.
3. Tierkaution, Gebühr und Zuschlag
Der Mieter zahlt: [BETRAG DER TIERKAUTION] als rückzahlbare Tierkaution; [NICHT RÜCKZAHLBARE TIERGEBÜHR, falls vereinbart]; und [MONATLICHER TIERZUSCHLAG, falls vereinbart], zahlbar mit der monatlichen Miete. [HINWEIS: Das örtliche Recht kann bestimmte Tierkautionen oder -gebühren begrenzen oder verbieten; in Deutschland darf die gesamte Mietsicherheit drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 BGB).] Die Tierkaution wird nach dem Mietvertrag und dem geltenden Recht behandelt und begrenzt die Haftung des Mieters für Schäden nicht.
4. Impfungen, Anmeldung und Kennzeichnung
Der Mieter hält das Tier nach den gesetzlichen Vorgaben geimpft, angemeldet und registriert (z. B. Hundesteuer, Kennzeichnung) und legt dem Vermieter auf Verlangen Nachweise vor.
5. Regeln für die Tierhaltung
Der Mieter wird: (a) das Tier unter Kontrolle halten und in Gemeinschaftsflächen an der Leine führen; (b) Hinterlassenschaften des Tieres innerhalb und außerhalb des Mietobjekts umgehend beseitigen; (c) das Tier nicht unangemessen lange allein lassen; (d) übermäßigen Lärm, etwa anhaltendes Bellen, verhindern; (e) verhindern, dass das Tier das Mietobjekt beschädigt oder Nachbarn stört; und (f) [HAUSORDNUNG ODER REGELN DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT] beachten.
6. Schäden und Reinigung
Der Mieter haftet für alle vom Tier verursachten Schäden, einschließlich Schäden an Böden, Teppichen, Türen und Außenanlagen, sowie für eine erforderliche Flohbehandlung und professionelle Reinigung bei Mietende, soweit diese über normale Abnutzung hinausgehen.
7. Haftung und Versicherung
Der Mieter ist allein verantwortlich für Verletzungen oder Schäden, die das Tier an Personen oder Sachen verursacht, und stellt den Vermieter, soweit gesetzlich zulässig, von entsprechenden Ansprüchen frei. [OPTIONAL: Der Mieter unterhält eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens BETRAG.]
8. Widerruf
Verletzt der Mieter diese Vereinbarung und behebt er die Verletzung nicht innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Abmahnung in Textform, oder stellt das Tier eine Gefahr für Personen oder Sachen dar, kann der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen; der Mieter muss das Tier dann innerhalb von [ANZAHL] Tagen aus dem Mietobjekt entfernen. Weitere Rechte nach dem Mietvertrag und dem geltenden Recht bleiben unberührt.
9. Assistenztiere
Diese Vereinbarung gilt nicht für Assistenz- oder Blindenführhunde und andere Assistenztiere, soweit das geltende Recht verlangt, sie anders als Haustiere zu behandeln, auch im Hinblick auf Kautionen und Gebühren.
10. Verhältnis zum Mietvertrag und anwendbares Recht
Soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt, gelten alle Bestimmungen des Mietvertrags fort. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Mietvertrag hinsichtlich der Tierhaltung geht diese Vereinbarung vor. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von [ANWENDBARES RECHT].
11. Unterschriften
Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften. VERMIETER: [NAME DES VERMIETERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] MIETER: [NAME DES MIETERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] MIETER: [NAME DES ZWEITEN MIETERS, falls vorhanden] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]