1. Parteien und Darlehensbetrag
[NAME DES SCHULDNERS], wohnhaft bzw. ansässig in [ANSCHRIFT DES SCHULDNERS] (der „Schuldner“), bestätigt, von [NAME DES GLÄUBIGERS], wohnhaft bzw. ansässig in [ANSCHRIFT DES GLÄUBIGERS] (der „Gläubiger“), am [DATUM DER AUSZAHLUNG] ein Darlehen über [DARLEHENSBETRAG UND WÄHRUNG] (der „Darlehensbetrag“) erhalten zu haben, und verpflichtet sich, diesen Betrag nebst Zinsen nach den folgenden Bestimmungen zurückzuzahlen. Dieser Schuldschein ist datiert auf den [DATUM].
2. Zinsen
Der jeweils offene Darlehensbetrag wird ab dem [ZINSBEGINN] mit [ZINSSATZ] % pro Jahr verzinst; die Zinsen werden [ohne / mit] Zinseszins berechnet. [ALTERNATIVE: Das Darlehen ist zinslos.] Der Zinssatz darf den gesetzlich zulässigen Rahmen nicht überschreiten; ein etwaiger Mehrbetrag wird auf den Darlehensbetrag angerechnet.
3. Rückzahlung
Der Schuldner zahlt das Darlehen wie folgt zurück: [EINE VARIANTE WÄHLEN: (a) in einer Summe einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen am FÄLLIGKEITSDATUM; oder (b) in ANZAHL gleichen RHYTHMUS Raten von je RATENBETRAG, beginnend am DATUM DER ERSTEN RATE, wobei alle verbleibenden Beträge am FÄLLIGKEITSDATUM fällig sind]. Zahlungen erfolgen per [ZAHLUNGSWEG] auf [ZAHLUNGSDATEN, z. B. IBAN].
4. Verrechnung von Zahlungen und vorzeitige Rückzahlung
Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf den Darlehensbetrag angerechnet. Der Schuldner kann das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Eine vorzeitige Zahlung verschiebt oder verringert spätere Raten nur, wenn der Gläubiger dem in Textform zustimmt.
5. Verspätete Zahlung
Ist eine Zahlung mehr als [KARENZZEIT, z. B. zehn (10)] Tage überfällig, schuldet der Schuldner [VERZUGSZINSEN IN GESETZLICHER HÖHE / PAUSCHALE VON BETRAG], soweit gesetzlich zulässig.
6. Verzug und Gesamtfälligkeit
Ein Verzugsfall liegt vor, wenn (a) eine Zahlung nicht innerhalb von [TAGE] Tagen nach Fälligkeit geleistet wird; (b) über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird; oder (c) der Schuldner gegen eine andere Bestimmung dieses Schuldscheins verstößt. Im Verzugsfall kann der Gläubiger durch Erklärung in Textform den gesamten offenen Darlehensbetrag nebst Zinsen sofort fällig stellen; der Schuldner trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung, soweit gesetzlich zulässig.
7. Sicherheiten
[EINE VARIANTE WÄHLEN: Für dieses Darlehen werden keine Sicherheiten gestellt. / Dieses Darlehen ist besichert durch BESCHREIBUNG DER SICHERHEIT gemäß gesonderter Sicherungsvereinbarung vom DATUM.]
8. Verzicht und Abtretung
Zögert der Gläubiger bei der Ausübung eines Rechts, liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht. Der Gläubiger kann seine Forderung aus diesem Schuldschein unter Mitteilung in Textform an den Schuldner abtreten; der Schuldner darf seine Pflichten nur mit Zustimmung des Gläubigers in Textform auf Dritte übertragen.
9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG]. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Änderungen dieses Schuldscheins bedürfen einer von Schuldner und Gläubiger unterzeichneten Vereinbarung.
10. Unterschriften
Hinweis zur Form: Ist dieser Schuldschein als vom Darlehen unabhängiges Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis gemeint, bedarf er der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§§ 780, 781 BGB), es sei denn, der Schuldner ist Kaufmann (§ 350 HGB). Unterschreiben Sie in diesem Fall eigenhändig auf Papier. [ORT], den [DATUM] SCHULDNER: [NAME DES SCHULDNERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] GLÄUBIGER: [NAME DES GLÄUBIGERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] [OPTIONAL] MITSCHULDNER / BÜRGE: [NAME] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]