1. Parteien
Diese Ratenzahlungsvereinbarung wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES GLÄUBIGERS], [ANSCHRIFT] (der „Gläubiger“), und [NAME DES SCHULDNERS], [ANSCHRIFT] (der „Schuldner“), gemeinsam die „Parteien“.
2. Bestätigung der Forderung
Der Schuldner bestätigt, dass er dem Gläubiger zum [STICHTAG] [GESAMTBETRAG] EUR (die „Restforderung“) schuldet, und zwar aus [GRUND DER FORDERUNG, z. B. den Rechnungen Nr. 1041 bis 1046 aus dem Dienstleistungsvertrag vom DATUM / dem Kaufpreis für GEGENSTAND, verkauft am DATUM / der Miete für MONATE für die Wohnung ANSCHRIFT]. Der Schuldner erkennt diese Forderung dem Grunde und der Höhe nach an und erhebt keine Einwendungen, Einreden oder Gegenforderungen, ausgenommen: [AUSNAHMEN / KEINE]. Diese Bestätigung bezieht sich auf die genannte Forderung und begründet keine von ihr unabhängige neue Schuld.
3. Ratenplan
Der Schuldner zahlt die Restforderung wie folgt: eine Anzahlung von [BETRAG / KEINE] EUR am [DATUM]; danach [ANZAHL] [WÖCHENTLICHE / MONATLICHE] Raten von je [BETRAG] EUR, jeweils fällig am [TAG] eines jeden [MONATS], erstmals am [DATUM]; den verbleibenden Rest am [LETZTER TERMIN]. Der vollständige Plan steht in Anlage A. Zahlungen erfolgen per [ÜBERWEISUNG / LASTSCHRIFT] auf [IBAN, KONTOINHABER] unter Angabe von [VERWENDUNGSZWECK]. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Gläubigers.
4. Zinsen und Kosten
[EINE VARIANTE WÄHLEN: (a) Solange alle Raten pünktlich gezahlt werden, berechnet der Gläubiger keine Zinsen und keine Gebühren für die Ratenzahlung; oder (b) die jeweils offene Restforderung wird ab dem [DATUM] mit [ZINSSATZ] % pro Jahr verzinst, ohne Zinseszins.] Hinweis: Ist der Gläubiger Unternehmer und der Schuldner Verbraucher, löst Variante (b) in der Regel die Vorschriften über Verbraucherkredite aus (§§ 506, 491 ff. BGB); verwenden Sie in diesem Fall Variante (a) oder lassen Sie die Vereinbarung rechtlich prüfen. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) bleiben unberührt.
5. Verrechnung und vorzeitige Zahlung
Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 BGB). Der Schuldner darf die Restforderung jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitige Zahlung verringert die Restforderung, verschiebt aber die nächste Rate nur, wenn der Gläubiger dem in Textform zustimmt.
6. Verspätete Zahlung
Eine Rate gilt als verspätet, wenn sie nicht innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Fälligkeit eingeht (die „Karenzfrist“). Mit Ablauf des Fälligkeitstags kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger zusätzlich die Pauschale von 40 EUR verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Eine zurückgegebene Lastschrift gilt als nicht gezahlte Rate; die dadurch entstehenden Bankgebühren von bis zu [BETRAG] EUR trägt der Schuldner.
7. Stundung und Verzicht auf Rechtsverfolgung
Solange der Schuldner jede Rate pünktlich zahlt und diese Vereinbarung einhält, ist die Restforderung im Übrigen gestundet: Der Gläubiger leitet kein gerichtliches Mahnverfahren ein, erhebt keine Klage, beauftragt kein Inkassounternehmen und meldet die Forderung keiner Auskunftei als ausgefallen [OPTIONAL: und nimmt die LIEFERUNGEN / LEISTUNGEN nach DOKUMENT wieder auf]. Bereits vorhandene Vollstreckungstitel bleiben bestehen, werden aber nicht vollstreckt. Die Rechte des Gläubigers im Verzugsfall bleiben unberührt.
8. Verzugsfälle
Ein Verzugsfall liegt vor, wenn (a) der Schuldner [ZWEI AUFEINANDERFOLGENDE RATEN / EINE RATE] nicht bis zum Ende der Karenzfrist zahlt; (b) über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder er eine Vermögensauskunft abgibt; (c) der Schuldner vor vollständiger Zahlung [DEN GEKAUFTEN GEGENSTAND VERKAUFT / SEIN GESCHÄFT AUFGIBT]; oder (d) eine Angabe in Abschnitt 2 sich als unrichtig erweist.
9. Zahlungsaufforderung und Gesamtfälligkeit
Im Fall von Abschnitt 8 (a) fordert der Gläubiger den Schuldner in Textform auf, die rückständigen Beträge innerhalb von [ANZAHL, mindestens 14] Tagen zu zahlen, und weist darauf hin, dass sonst die gesamte Restforderung fällig wird. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht, oder liegt ein anderer Verzugsfall vor, kann der Gläubiger durch Erklärung in Textform die gesamte noch offene Restforderung nebst Zinsen sofort fällig stellen und sie gerichtlich geltend machen. Der Schuldner trägt die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung, soweit das Gesetz es vorsieht. Hinweis: Für entgeltliche Ratenzahlungen von Unternehmern an Verbraucher gelten strengere Voraussetzungen (§ 498 BGB).
10. Sicherheiten (optional)
[OPTIONAL: Zur Sicherung der Restforderung übereignet der Schuldner dem Gläubiger [GEGENSTAND] nach gesonderter Sicherungsvereinbarung / bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Gläubigers (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB) / tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens nach gesonderter Vereinbarung ab.] Hinweis: Eine Bürgschaft durch eine Privatperson bedarf der Schriftform und gehört auf Papier (§ 766 BGB). [ABSCHNITT LÖSCHEN, WENN NICHT GENUTZT.]
11. Vollständige Zahlung
Hat der Gläubiger die gesamte Restforderung und alle Beträge aus dieser Vereinbarung erhalten, bestätigt er dem Schuldner innerhalb von [ANZAHL] Tagen in Textform, dass die Forderung aus Abschnitt 2 erledigt ist [OPTIONAL: und gibt Sicherheiten frei und veranlasst die Löschung etwaiger Negativeinträge, die er veranlasst hat]. [OPTIONAL, FÜR EINEN TEILERLASS: Der Gläubiger erlässt dem Schuldner einen Betrag von [BETRAG] EUR, jedoch nur, wenn alle Raten pünktlich gezahlt werden; tritt ein Verzugsfall ein, ist die volle Restforderung aus Abschnitt 2 abzüglich geleisteter Zahlungen geschuldet.]
12. Form und Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung bestätigt eine bestehende Forderung und bedarf keiner besonderen Form. Hinweis: Soll sie ein selbstständiges Schuldanerkenntnis einer Privatperson enthalten, ist die Schriftform nötig und die elektronische Form ausgeschlossen (§ 781 BGB); unterschreiben Sie dann auf Papier. Es gilt deutsches Recht. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Einigung über die Zahlung der Restforderung; Änderungen bedürfen der Textform. Nimmt der Gläubiger eine verspätete Zahlung an, verzichtet er damit nicht auf Rechte aus späteren Verzugsfällen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften.
13. Unterschriften
GLÄUBIGER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion (bei Unternehmen): [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] SCHULDNER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion (bei Unternehmen): [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM]