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Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Ratenzahlungsvereinbarung hält eine bestehende Forderung, ihre Bestätigung durch den Schuldner, einen Ratenplan, etwaige Zinsen, Verzugsregeln und die Zusage des Gläubigers fest, während der Ratenzahlung auf Mahnverfahren und Klage zu verzichten.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Vertrag, in dem ein Schuldner eine bereits bestehende Forderung bestätigt, etwa offene Rechnungen, einen Kaufpreis, Mietrückstände oder Schadensersatz, und der Gläubiger sich bereit erklärt, sie in festen Raten statt auf einmal anzunehmen. Sie brauchen sie, wenn jemand nicht alles sofort zahlen kann und Sie lieber in Raten Geld bekommen als den ganzen Betrag einzuklagen. In der Regel ist sie formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden; zwei wichtige Ausnahmen stehen unten.

Diese Vorlage verwenden — online unterschreibenÖffnet sich als versandfertiges Dokument mit platzierten Unterschriftsfeldern.
Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Diese Ratenzahlungsvereinbarung wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES GLÄUBIGERS], [ANSCHRIFT] (der „Gläubiger“), und [NAME DES SCHULDNERS], [ANSCHRIFT] (der „Schuldner“), gemeinsam die „Parteien“.

2. Bestätigung der Forderung

Der Schuldner bestätigt, dass er dem Gläubiger zum [STICHTAG] [GESAMTBETRAG] EUR (die „Restforderung“) schuldet, und zwar aus [GRUND DER FORDERUNG, z. B. den Rechnungen Nr. 1041 bis 1046 aus dem Dienstleistungsvertrag vom DATUM / dem Kaufpreis für GEGENSTAND, verkauft am DATUM / der Miete für MONATE für die Wohnung ANSCHRIFT]. Der Schuldner erkennt diese Forderung dem Grunde und der Höhe nach an und erhebt keine Einwendungen, Einreden oder Gegenforderungen, ausgenommen: [AUSNAHMEN / KEINE]. Diese Bestätigung bezieht sich auf die genannte Forderung und begründet keine von ihr unabhängige neue Schuld.

3. Ratenplan

Der Schuldner zahlt die Restforderung wie folgt: eine Anzahlung von [BETRAG / KEINE] EUR am [DATUM]; danach [ANZAHL] [WÖCHENTLICHE / MONATLICHE] Raten von je [BETRAG] EUR, jeweils fällig am [TAG] eines jeden [MONATS], erstmals am [DATUM]; den verbleibenden Rest am [LETZTER TERMIN]. Der vollständige Plan steht in Anlage A. Zahlungen erfolgen per [ÜBERWEISUNG / LASTSCHRIFT] auf [IBAN, KONTOINHABER] unter Angabe von [VERWENDUNGSZWECK]. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Gläubigers.

4. Zinsen und Kosten

[EINE VARIANTE WÄHLEN: (a) Solange alle Raten pünktlich gezahlt werden, berechnet der Gläubiger keine Zinsen und keine Gebühren für die Ratenzahlung; oder (b) die jeweils offene Restforderung wird ab dem [DATUM] mit [ZINSSATZ] % pro Jahr verzinst, ohne Zinseszins.] Hinweis: Ist der Gläubiger Unternehmer und der Schuldner Verbraucher, löst Variante (b) in der Regel die Vorschriften über Verbraucherkredite aus (§§ 506, 491 ff. BGB); verwenden Sie in diesem Fall Variante (a) oder lassen Sie die Vereinbarung rechtlich prüfen. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) bleiben unberührt.

5. Verrechnung und vorzeitige Zahlung

Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 BGB). Der Schuldner darf die Restforderung jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitige Zahlung verringert die Restforderung, verschiebt aber die nächste Rate nur, wenn der Gläubiger dem in Textform zustimmt.

6. Verspätete Zahlung

Eine Rate gilt als verspätet, wenn sie nicht innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Fälligkeit eingeht (die „Karenzfrist“). Mit Ablauf des Fälligkeitstags kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger zusätzlich die Pauschale von 40 EUR verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Eine zurückgegebene Lastschrift gilt als nicht gezahlte Rate; die dadurch entstehenden Bankgebühren von bis zu [BETRAG] EUR trägt der Schuldner.

7. Stundung und Verzicht auf Rechtsverfolgung

Solange der Schuldner jede Rate pünktlich zahlt und diese Vereinbarung einhält, ist die Restforderung im Übrigen gestundet: Der Gläubiger leitet kein gerichtliches Mahnverfahren ein, erhebt keine Klage, beauftragt kein Inkassounternehmen und meldet die Forderung keiner Auskunftei als ausgefallen [OPTIONAL: und nimmt die LIEFERUNGEN / LEISTUNGEN nach DOKUMENT wieder auf]. Bereits vorhandene Vollstreckungstitel bleiben bestehen, werden aber nicht vollstreckt. Die Rechte des Gläubigers im Verzugsfall bleiben unberührt.

8. Verzugsfälle

Ein Verzugsfall liegt vor, wenn (a) der Schuldner [ZWEI AUFEINANDERFOLGENDE RATEN / EINE RATE] nicht bis zum Ende der Karenzfrist zahlt; (b) über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder er eine Vermögensauskunft abgibt; (c) der Schuldner vor vollständiger Zahlung [DEN GEKAUFTEN GEGENSTAND VERKAUFT / SEIN GESCHÄFT AUFGIBT]; oder (d) eine Angabe in Abschnitt 2 sich als unrichtig erweist.

9. Zahlungsaufforderung und Gesamtfälligkeit

Im Fall von Abschnitt 8 (a) fordert der Gläubiger den Schuldner in Textform auf, die rückständigen Beträge innerhalb von [ANZAHL, mindestens 14] Tagen zu zahlen, und weist darauf hin, dass sonst die gesamte Restforderung fällig wird. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht, oder liegt ein anderer Verzugsfall vor, kann der Gläubiger durch Erklärung in Textform die gesamte noch offene Restforderung nebst Zinsen sofort fällig stellen und sie gerichtlich geltend machen. Der Schuldner trägt die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung, soweit das Gesetz es vorsieht. Hinweis: Für entgeltliche Ratenzahlungen von Unternehmern an Verbraucher gelten strengere Voraussetzungen (§ 498 BGB).

10. Sicherheiten (optional)

[OPTIONAL: Zur Sicherung der Restforderung übereignet der Schuldner dem Gläubiger [GEGENSTAND] nach gesonderter Sicherungsvereinbarung / bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Gläubigers (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB) / tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens nach gesonderter Vereinbarung ab.] Hinweis: Eine Bürgschaft durch eine Privatperson bedarf der Schriftform und gehört auf Papier (§ 766 BGB). [ABSCHNITT LÖSCHEN, WENN NICHT GENUTZT.]

11. Vollständige Zahlung

Hat der Gläubiger die gesamte Restforderung und alle Beträge aus dieser Vereinbarung erhalten, bestätigt er dem Schuldner innerhalb von [ANZAHL] Tagen in Textform, dass die Forderung aus Abschnitt 2 erledigt ist [OPTIONAL: und gibt Sicherheiten frei und veranlasst die Löschung etwaiger Negativeinträge, die er veranlasst hat]. [OPTIONAL, FÜR EINEN TEILERLASS: Der Gläubiger erlässt dem Schuldner einen Betrag von [BETRAG] EUR, jedoch nur, wenn alle Raten pünktlich gezahlt werden; tritt ein Verzugsfall ein, ist die volle Restforderung aus Abschnitt 2 abzüglich geleisteter Zahlungen geschuldet.]

12. Form und Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung bestätigt eine bestehende Forderung und bedarf keiner besonderen Form. Hinweis: Soll sie ein selbstständiges Schuldanerkenntnis einer Privatperson enthalten, ist die Schriftform nötig und die elektronische Form ausgeschlossen (§ 781 BGB); unterschreiben Sie dann auf Papier. Es gilt deutsches Recht. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Einigung über die Zahlung der Restforderung; Änderungen bedürfen der Textform. Nimmt der Gläubiger eine verspätete Zahlung an, verzichtet er damit nicht auf Rechte aus späteren Verzugsfällen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften.

13. Unterschriften

GLÄUBIGER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion (bei Unternehmen): [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] SCHULDNER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion (bei Unternehmen): [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM]

Unsere Einschätzung: Unser Rat: Wählen Sie das Dokument danach, woher das Geld kommt. Geben Sie jemandem neues Geld, nutzen Sie einen Schuldschein oder einen Darlehensvertrag. Besteht die Schuld schon, weil ein Kunde nicht gezahlt hat, ein Käufer den Preis abstottert oder ein Streit auf eine Summe hinausläuft, passt diese Ratenzahlungsvereinbarung. Zwei Dinge machen sie wirksam. Erstens die Bestätigung: Lassen Sie den Schuldner Betrag und Grund bestätigen. Wir formulieren das bewusst als bestätigendes (deklaratorisches) Anerkenntnis einer konkreten Forderung. Das ist formfrei, schneidet Einwendungen ab, die der Schuldner kannte, und lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, das unabhängig vom Grund eine neue Schuld begründen soll, braucht dagegen die Schriftform, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 781 BGB). Das gilt nicht für Kaufleute (§ 350 HGB) und nicht, wenn das Anerkenntnis auf einer Abrechnung oder einem Vergleich beruht (§ 782 BGB); im Zweifel unterschreiben Privatleute so etwas auf Papier. Zweitens die Kosten: Gewähren Sie als Unternehmer einem Verbraucher den Aufschub gegen Zinsen oder Gebühren, gilt das Verbraucherkreditrecht entsprechend (§ 506 BGB), mit Schriftform, Pflichtangaben und Widerrufsrecht (§ 492 BGB). Ausnahmen gibt es etwa für Rückzahlung binnen drei Monaten bei nur geringen Kosten (§ 491 Abs. 2 BGB). Am einfachsten bleibt ein Ratenplan ohne Zinsen und Gebühren, bei dem nur die gesetzlichen Verzugsfolgen gelten. Beendet die Ratenzahlung einen Streit, kombinieren Sie sie mit einer Vergleichsvereinbarung.

Wann ist die Vorlage „ratenzahlungsvereinbarung“ die richtige Wahl?

  • Wenn ein Kunde eine überfällige Rechnung nicht auf einmal bezahlen kann
  • Wenn ein Käufer den Kaufpreis für ein Fahrzeug, eine Maschine oder ein Unternehmen nach Übergabe in Raten zahlt
  • Wenn ein Mieter Mietrückstände über mehrere Monate ausgleichen will
  • Wenn ein Streit damit endet, dass eine Seite einen Betrag in Raten zahlt
  • Wenn Sie vor einer Stundung eine schriftliche Bestätigung der Forderung haben wollen

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Gleichen Sie zuerst das Konto ab und tragen Sie die genaue Restforderung mit Rechnungsnummern oder Zeiträumen in Abschnitt 2 ein.
  2. Erstellen Sie den Ratenplan in Anlage A als Tabelle mit Terminen und Beträgen und prüfen Sie, dass die Raten die Restforderung ergeben.
  3. Entscheiden Sie sich bei Verbrauchern möglichst für Variante (a) ohne Zinsen und Gebühren; sonst gelten die Regeln über Verbraucherkredite.
  4. Legen Sie Karenzfrist, Verzugsfälle und die Frist der Zahlungsaufforderung fest und löschen Sie nicht genutzte Optionen wie Sicherheiten oder Teilerlass.
  5. Laden Sie die Vereinbarung in eSignSimple hoch, speichern Sie sie als Vorlage, wenn Sie öfter Ratenzahlungen anbieten, und senden Sie sie vor der ersten Rate zur Unterschrift.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ratenzahlungsvereinbarung und Schuldschein?

Ein Schuldschein bestätigt meist ein gerade gewährtes Darlehen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung regelt eine schon bestehende Forderung, etwa aus Rechnungen oder einem Kaufvertrag, und sagt, was der Gläubiger im Gegenzug zusagt, zum Beispiel auf Mahnverfahren und Klage zu verzichten. Beide können Raten vorsehen.

Darf ich bei einer Ratenzahlung Zinsen oder Gebühren verlangen?

Unter Unternehmern ja, im Rahmen des § 138 BGB. Gegenüber Verbrauchern macht ein entgeltlicher Zahlungsaufschub die Vereinbarung zu einer Finanzierungshilfe nach § 506 BGB, mit Schriftform, Pflichtangaben und Widerrufsrecht. Die gesetzlichen Verzugszinsen dürfen Sie immer verlangen.

Was passiert, wenn der Schuldner eine Rate nicht zahlt?

Nach dieser Vorlage läuft zuerst eine Karenzfrist, dann erhält der Schuldner eine Zahlungsaufforderung mit Frist. Zahlt er nicht, kann der Gläubiger die gesamte Restforderung fällig stellen und ein Mahnverfahren oder eine Klage einleiten.

Kann eine Ratenzahlungsvereinbarung elektronisch unterschrieben werden?

In den meisten Fällen ja, denn die Bestätigung einer bestehenden Forderung ist formfrei. Eine elektronische Unterschrift reicht nicht für ein selbstständiges Schuldanerkenntnis einer Privatperson (§ 781 BGB), für entgeltliche Ratenzahlungen von Unternehmern an Verbraucher (§ 492 BGB) und für Bürgschaften von Privatleuten (§ 766 BGB). eSignSimple speichert für alle anderen Fälle einen Audit-Trail, der zeigt, wer wann unterschrieben hat.

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