1. Parteien
Diese Vereinbarung über ein Abwerbeverbot (die „Vereinbarung“) wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES UNTERNEHMENS], [ANSCHRIFT DES UNTERNEHMENS] (das „Unternehmen“), und [NAME DES VERPFLICHTETEN], wohnhaft bzw. ansässig in [ANSCHRIFT DES VERPFLICHTETEN] (der „Verpflichtete“).
2. Hintergrund und Gegenleistung
Der Verpflichtete ist [beim Unternehmen angestellt / für das Unternehmen als freier Mitarbeiter tätig / Partner des Unternehmens] und baut Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitenden des Unternehmens auf. Als Gegenleistung für [GEGENLEISTUNG, z. B. die Anstellung, die fortgesetzte Zusammenarbeit oder eine Zahlung von BETRAG; bei Arbeitnehmern für den nachvertraglichen Kundenschutz zwingend eine Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB] verpflichtet sich der Verpflichtete zu den folgenden Beschränkungen.
3. Begriffsbestimmungen
„Kunde“ ist jede Person oder jedes Unternehmen, die bzw. das in den [RÜCKBLICKZEITRAUM, z. B. zwölf (12) Monaten] vor Ende der Zusammenarbeit Kunde des Unternehmens oder ein aktiv umworbener potenzieller Kunde war und mit dem der Verpflichtete zu tun hatte oder über den er vertrauliche Informationen erhalten hat. „Mitarbeiter“ ist jede Person, die im selben Zeitraum beim Unternehmen angestellt oder für es tätig war.
4. Kein Abwerben von Kunden
Während der Zusammenarbeit und für [DAUER, z. B. zwölf (12) Monate] nach deren Ende (die „Verbotsdauer“) wird der Verpflichtete weder unmittelbar noch mittelbar Kunden ansprechen, veranlassen oder zu veranlassen versuchen, Produkte oder Leistungen zu beziehen, die mit denen des Unternehmens konkurrieren, oder ihre Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zu beenden oder einzuschränken.
5. Kein Abwerben von Mitarbeitern
Während der Verbotsdauer wird der Verpflichtete weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter ansprechen, anwerben oder ermutigen, das Unternehmen zu verlassen. Allgemeine Stellenanzeigen, die sich nicht gezielt an Mitarbeiter des Unternehmens richten, und die Einstellung von Personen, die sich ohne weitere Ansprache darauf bewerben, verstoßen nicht gegen diese Ziffer [, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren].
6. Vertraulichkeit
Der Verpflichtete wird vertrauliche Informationen des Unternehmens, einschließlich Kundenlisten, Kontaktdaten, Preisen und Mitarbeiterdaten, weder nutzen noch weitergeben, außer soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für das Unternehmen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. Angemessenheit und salvatorische Klausel
Der Verpflichtete erkennt an, dass diese Beschränkungen angemessen und zum Schutz der Kundenbeziehungen, der Belegschaft und des Goodwills des Unternehmens erforderlich sind. Ist eine Beschränkung in ihrer Fassung unwirksam, soll sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gelten; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Die Wirksamkeit solcher Beschränkungen hängt vom anwendbaren Recht und der Art der Zusammenarbeit ab.
8. Rechtsfolgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen. Das Unternehmen kann neben Schadensersatz und allen sonstigen gesetzlichen Ansprüchen Unterlassung verlangen, auch im Wege der einstweiligen Verfügung.
9. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG], vorbehaltlich des auf den Verpflichteten anwendbaren zwingenden Rechts. Diese Vereinbarung enthält alle Abreden zu ihrem Gegenstand, kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert werden und kann vom Unternehmen auf einen Rechtsnachfolger seines Geschäfts übertragen werden.
10. Unterschriften
Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige. UNTERNEHMEN: [NAME DES UNTERNEHMENS] Unterschrift: ____________________ Name: [NAME DES UNTERZEICHNERS] Funktion: [FUNKTION] Datum: [DATUM] VERPFLICHTETER: [NAME DES VERPFLICHTETEN] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]