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Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt einer Person, nach dem Ende der Zusammenarbeit für eine begrenzte Zeit und in einem begrenzten Gebiet für einen Wettbewerber zu arbeiten oder selbst ein Konkurrenzunternehmen zu betreiben. Ob es wirksam ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ein Vertrag, der jemandem für eine begrenzte Zeit und ein begrenztes Gebiet nach Ende der Zusammenarbeit verbietet, für einen Wettbewerber tätig zu werden oder ein Konkurrenzunternehmen zu gründen. Sie brauchen es nur, wenn ein milderes Mittel Sie nicht schützt, typischerweise beim Unternehmensverkauf oder wenn eine Führungskraft Wissen hat, das ein Wettbewerber unmittelbar nutzen könnte. Für Arbeitnehmer gelten in Deutschland die §§ 74 ff. HGB: Das Verbot ist nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zahlt, und es darf höchstens zwei Jahre dauern.

Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Diese Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (die „Vereinbarung“) wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES UNTERNEHMENS], [ANSCHRIFT DES UNTERNEHMENS] (das „Unternehmen“), und [NAME DES VERPFLICHTETEN], wohnhaft in [ANSCHRIFT DES VERPFLICHTETEN] (der „Verpflichtete“).

2. Hintergrund und Gegenleistung

Der Verpflichtete ist [beim Unternehmen angestellt / für das Unternehmen tätig / Verkäufer eines Unternehmens an das Unternehmen] und erhält Zugang zu vertraulichen Informationen, Kundenbeziehungen und dem Goodwill des Unternehmens. Als Gegenleistung für die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen: [GEGENLEISTUNG; bei Arbeitnehmern zwingend: für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von monatlich mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (§ 74 Abs. 2 HGB), zahlbar jeweils am Monatsende; bei einem Unternehmensverkauf z. B. ein Teil des Kaufpreises].

3. Hinweis zur Wirksamkeit

Die Parteien wissen, dass die Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten stark eingeschränkt ist. Für Arbeitnehmer gelten insbesondere die §§ 74 bis 75d HGB (Karenzentschädigung, Höchstdauer von zwei Jahren, berechtigtes geschäftliches Interesse, Formanforderungen); für Geschäftsführer, freie Mitarbeiter und Unternehmensverkäufe gelten § 138 BGB, Art. 12 GG und das Kartellrecht. Diese Vereinbarung soll nur gelten, soweit das Recht der [RECHTSORDNUNG] und das auf den Verpflichteten anwendbare zwingende Recht dies zulassen.

4. Wettbewerbsverbot

Während der [Anstellung / Zusammenarbeit] und für [DAUER, z. B. zwölf (12) Monate, bei Arbeitnehmern höchstens zwei Jahre] nach deren Ende, gleich aus welchem Grund (die „Verbotsdauer“), wird der Verpflichtete in [GEBIET] weder unmittelbar noch mittelbar ein Unternehmen besitzen, leiten, betreiben, für es angestellt sein oder Leistungen für es erbringen, das [BESCHREIBUNG DER KONKURRIERENDEN TÄTIGKEIT, z. B. PRODUKTE/LEISTUNGEN entwickelt oder vertreibt, die mit denen konkurrieren, die das Unternehmen in den letzten zwölf Monaten der Zusammenarbeit angeboten hat].

5. Erlaubte Tätigkeiten

Diese Vereinbarung hindert den Verpflichteten nicht daran, (a) bis zu [PROZENT, z. B. zwei Prozent (2 %)] der börsennotierten Anteile eines Unternehmens zu halten; (b) bei einem Wettbewerber in einer Funktion zu arbeiten, die mit [RELEVANTE FUNKTION] nichts zu tun hat; oder (c) [WEITERE AUSNAHMEN].

6. Vertraulichkeit

Der Verpflichtete wird vertrauliche Informationen des Unternehmens, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, Kundenlisten, Preisen und Geschäftsplänen, weder nutzen noch weitergeben, außer soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für das Unternehmen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Pflicht besteht auch nach Ende der Verbotsdauer fort, solange die Informationen vertraulich sind.

7. Angemessenheit und Anpassung

Der Verpflichtete erkennt an, dass Dauer, Gebiet und Umfang der Beschränkungen angemessen und zum Schutz berechtigter geschäftlicher Interessen des Unternehmens erforderlich sind. Hält ein Gericht eine Beschränkung für zu weit, soll sie im größtmöglichen zulässigen Umfang aufrechterhalten werden (bei Arbeitnehmern gilt § 74a HGB); ist dies nicht möglich, entfällt sie, ohne die übrigen Bestimmungen zu berühren.

8. Rechtsfolgen bei Verstößen

Der Verpflichtete erkennt an, dass ein Verstoß dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann. Das Unternehmen kann neben allen sonstigen gesetzlichen Ansprüchen Unterlassung verlangen, auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Für die Dauer eines Verstoßes entfällt bei Arbeitnehmern der Anspruch auf Karenzentschädigung. [OPTIONAL: Für jeden Verstoß zahlt der Verpflichtete eine Vertragsstrafe von BETRAG EUR; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.]

9. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG], vorbehaltlich zwingenden Rechts am Arbeits- oder Wohnort des Verpflichteten. Diese Vereinbarung enthält alle Abreden zu ihrem Gegenstand, kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert werden und kann vom Unternehmen auf einen Rechtsnachfolger seines Geschäfts übertragen werden.

10. Unterschriften

Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige. Bei Arbeitnehmern sind die Formanforderungen des § 74 Abs. 1 HGB (einschließlich der Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Urkunde an den Arbeitnehmer) in ihrer aktuellen Fassung zu beachten. UNTERNEHMEN: [NAME DES UNTERNEHMENS] Unterschrift: ____________________ Name: [NAME DES UNTERZEICHNERS] Funktion: [FUNKTION] Datum: [DATUM] VERPFLICHTETER: [NAME DES VERPFLICHTETEN] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]

Unsere Einschätzung: Die meisten kleinen Unternehmen greifen zum Wettbewerbsverbot, wenn ein Abwerbeverbot plus eine Geheimhaltungsvereinbarung sie besser schützen würde und deutlich eher durchsetzbar wäre. Ein Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer kostet Sie in Deutschland Geld, nämlich mindestens die halbe Vergütung für die gesamte Dauer, und ohne Karenzentschädigung ist es unverbindlich. Der häufigste Fehler ist, „fünf Jahre, weltweit“ irgendwo abzuschreiben; halten Sie Zeit, Gebiet und Tätigkeit an einem echten geschäftlichen Interesse fest. Wettbewerbsverbote im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf werden großzügiger beurteilt, müssen aber kartellrechtlich angemessen bleiben. Lassen Sie sich vor dem Einsatz rechtlich beraten.

Wann ist die Vorlage „nachvertragliches wettbewerbsverbot“ die richtige Wahl?

  • Beim Verkauf eines Unternehmens, wenn der Käufer möchte, dass der Verkäufer eine Zeit lang nicht in Konkurrenz tritt
  • Wenn eine Führungskraft tiefen Einblick in Geschäftsgeheimnisse und Strategie erhält und Sie bereit sind, eine Karenzentschädigung zu zahlen
  • Wenn ein Mitgesellschafter oder Mitgründer ausscheidet und die Parteien Grenzen für die Zeit danach vereinbaren
  • Wenn Sie statt eines pauschalen Verbots eine engere, nach Zeit, Gebiet und Tätigkeit begrenzte Regelung wollen

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Prüfen Sie vor der Verwendung, ob und zu welchen Bedingungen ein Wettbewerbsverbot für diese Person zulässig ist, und klären Sie bei Arbeitnehmern die aktuelle Formvorschrift des § 74 Abs. 1 HGB.
  2. Tragen Sie die Daten von Unternehmen und Verpflichtetem ein und beschreiben Sie die Gegenleistung; bei Arbeitnehmern ist das die Karenzentschädigung.
  3. Halten Sie Verbotsdauer, Gebiet und konkurrierende Tätigkeit so eng wie Ihr echtes geschäftliches Interesse. Reicht ein Abwerbeverbot, nehmen Sie stattdessen dieses.
  4. Führen Sie erlaubte Tätigkeiten auf und ergänzen Sie das anwendbare Recht.
  5. Laden Sie die Vereinbarung bei eSignSimple hoch und senden Sie sie zur Unterschrift, wenn die anwendbare Formvorschrift eine elektronische Unterzeichnung zulässt; geben Sie dem Unterzeichner ausreichend Zeit zur Prüfung.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Sind Wettbewerbsverbote wirksam?

Das hängt stark von der Person und der Ausgestaltung ab. Für Arbeitnehmer ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Deutschland nur verbindlich mit einer Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten vertragsmäßigen Leistungen, einem berechtigten geschäftlichen Interesse und einer Dauer von höchstens zwei Jahren. Gerichte kippen Verbote, die weiter gehen als nötig.

Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot dauern?

Für Arbeitnehmer höchstens zwei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 74a Abs. 1 HGB). Bei Geschäftsführern und freien Mitarbeitern gilt keine feste Grenze, aber auch hier halten Gerichte meist nur Verbote von bis zu zwei Jahren für angemessen. Beim Unternehmensverkauf sind teils längere Fristen möglich.

Was unterscheidet ein Wettbewerbsverbot von einem Abwerbeverbot?

Ein Wettbewerbsverbot verbietet die Tätigkeit für einen Konkurrenten insgesamt. Ein Abwerbeverbot ist enger: Es verbietet nur, Kunden oder Mitarbeitende des Unternehmens aktiv abzuwerben.

Sollte ich mich vor dem Einsatz eines Wettbewerbsverbots beraten lassen?

Ja. Weil die Regeln streng sind und eine fehlerhafte Klausel entweder unverbindlich ist oder Sie zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt jedes Wettbewerbsverbot prüfen, besonders bei Arbeitnehmern.

Kann ich ein Wettbewerbsverbot elektronisch unterschreiben?

Bei Geschäftsführern, freien Mitarbeitern und Unternehmensverkäufen ist eine einfache elektronische Signatur in der Regel möglich. Bei Arbeitnehmern stellt § 74 Abs. 1 HGB besondere Formanforderungen; prüfen Sie die aktuelle Fassung, bevor Sie elektronisch unterschreiben lassen. eSignSimple nimmt die Vereinbarung als Word-Datei oder PDF entgegen, und der Unterzeichner braucht kein Konto.