Zum Inhalt springen

Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Vertrag über freie Mitarbeit

Ein Vertrag über freie Mitarbeit legt fest, welche Leistungen ein Freelancer oder externer Auftragnehmer erbringt, wie er bezahlt wird, wer die Ergebnisse nutzen darf, und stellt klar, dass er kein Arbeitnehmer ist.

Ein Vertrag über freie Mitarbeit ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Selbstständigen, der Leistung, Vergütung, Nutzungsrechte an den Ergebnissen und die Selbstständigkeit des Auftragnehmers regelt. Sie brauchen ihn, sobald Sie einen Freelancer für mehr als einen einmaligen Gefallen bezahlen, und vor allem dann, wenn er Code, Designs oder Texte erstellt, die Sie selbst nutzen wollen. Der Vertrag ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.

Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Dieser Vertrag über freie Mitarbeit (der „Vertrag“) wird mit Wirkung zum [DATUM DES INKRAFTTRETENS] geschlossen zwischen [NAME DES AUFTRAGGEBERS], [ANSCHRIFT DES AUFTRAGGEBERS] (der „Auftraggeber“), und [NAME DES AUFTRAGNEHMERS], [ANSCHRIFT DES AUFTRAGNEHMERS] (der „Auftragnehmer“).

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: [BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN] (die „Leistungen“), einschließlich der in [LEISTUNGSBESCHREIBUNG / ANLAGE A] genannten Arbeitsergebnisse und Meilensteine. Änderungen der Leistungen bedürfen der Vereinbarung beider Parteien in Textform.

3. Laufzeit

Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft bis [ENDDATUM / ABSCHLUSS DER LEISTUNGEN], sofern er nicht vorher nach Ziffer 9 beendet wird.

4. Vergütung

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer [STUNDENSATZ ODER PAUSCHALE, z. B. 80 EUR netto pro Stunde / 5.000 EUR netto pro Projekt], jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Der Auftragnehmer stellt [ABRECHNUNGSRHYTHMUS] Rechnung; der Auftraggeber zahlt jede unbestrittene Rechnung innerhalb von [ZAHLUNGSZIEL, z. B. 30] Tagen. Vorab genehmigte, angemessene Auslagen werden gegen Beleg erstattet: [AUSLAGENREGELUNG].

5. Selbstständigkeit des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und weder Arbeitnehmer noch Gesellschafter oder Vertreter des Auftraggebers. Er bestimmt Art, Zeit und Ort der Leistungserbringung selbst, unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich der Arbeitszeit, nutzt eigene Arbeitsmittel und darf für andere Auftraggeber tätig sein. Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für seine Steuern, Versicherungen und Sozialabgaben sowie erforderliche Anmeldungen und hat keinen Anspruch auf Arbeitnehmerleistungen.

6. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an allen eigens für ihn im Rahmen dieses Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Nutzungsarten ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Übertragung an Dritte; sonstige Schutzrechte an diesen Ergebnissen werden, soweit übertragbar, übertragen. Vorbestehende Materialien und allgemeines Know-how verbleiben beim Auftragnehmer; an vorbestehenden Materialien, die in die Arbeitsergebnisse eingehen, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

7. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle nicht öffentlichen Informationen des Auftraggebers, die er im Zusammenhang mit den Leistungen erhält, vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der Leistungen. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer sichert zu, die Leistungen fachgerecht und sorgfältig zu erbringen und dass die Arbeitsergebnisse nach seiner Kenntnis keine Rechte Dritter verletzen. Außer bei Verletzung der Vertraulichkeit oder der Regelungen zu Nutzungsrechten sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Gesamthaftung jeder Partei aus diesem Vertrag begrenzt auf [HAFTUNGSHÖCHSTBETRAG, z. B. die unter diesem Vertrag gezahlte Vergütung].

9. Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST] in Textform kündigen oder fristlos, wenn die andere Partei wesentlich gegen den Vertrag verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von [ABHILFEFRIST] nach Aufforderung behebt. Der Auftraggeber vergütet die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.

10. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG, z. B. Bundesrepublik Deutschland]. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zu seinem Gegenstand, Änderungen bedürfen der Textform, und der Auftragnehmer darf ihn nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform auf Dritte übertragen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

11. Unterschriften

Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige. AUFTRAGGEBER: [NAME DES AUFTRAGGEBERS] Unterschrift: ____________________ Name: [NAME DES UNTERZEICHNERS] Funktion: [FUNKTION] Datum: [DATUM] AUFTRAGNEHMER: [NAME DES AUFTRAGNEHMERS] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]

Unsere Einschätzung: Ein Vertrag, auf dem „freie Mitarbeit“ steht, macht noch niemanden zum freien Mitarbeiter. Wenn Sie Arbeitszeiten vorgeben, eine Firmen-E-Mail-Adresse vergeben und die Person nur für Sie arbeitet, kann die Deutsche Rentenversicherung von Scheinselbstständigkeit ausgehen (§ 7 SGB IV), egal was auf dem Papier steht. Nutzen Sie den Vertrag, um eine wirklich selbstständige Zusammenarbeit zu beschreiben, nicht um eine Anstellung zu verschleiern. Die vergessene Klausel ist der Zeitpunkt der Rechteeinräumung: Diese Vorlage räumt die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung ein, was den Auftragnehmer schützt, aber bedeutet, dass Sie an unbezahlter Arbeit keine Rechte haben. Für reine Beratung passt ein Beratervertrag besser; für eine laufende Zusammenarbeit siehe unseren Freelancer-Vertrag.

Wann ist die Vorlage „vertrag über freie mitarbeit“ die richtige Wahl?

  • Wenn Sie einen Freelancer, Berater oder externen Auftragnehmer für ein Projekt oder eine laufende Tätigkeit beauftragen
  • Wenn Sie dokumentieren wollen, dass die Person selbstständig tätig ist und nicht angestellt
  • Wenn klar sein muss, wer die Arbeitsergebnisse (Designs, Code, Texte) nutzen darf
  • Wenn der Auftragnehmer Zugang zu Ihren vertraulichen Informationen bekommt

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Tragen Sie Namen und Anschriften von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie das Datum des Inkrafttretens ein.
  2. Beschreiben Sie Leistungen und Arbeitsergebnisse genau oder hängen Sie eine Leistungsbeschreibung an. Ein unklarer Leistungsumfang ist die häufigste Ursache für Streit mit Freelancern.
  3. Legen Sie Stundensatz oder Pauschale, Abrechnungsrhythmus, Zahlungsziel und Auslagenregelung fest.
  4. Wählen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist, Haftungshöchstbetrag und anwendbares Recht.
  5. Laden Sie den Vertrag bei eSignSimple hoch und senden Sie ihn beiden Parteien zur elektronischen Unterschrift.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen freien Mitarbeiter von einem Arbeitnehmer?

Freie Mitarbeiter bestimmen in der Regel selbst, wie und wann sie arbeiten, nutzen eigene Arbeitsmittel und haben mehrere Auftraggeber. Arbeitnehmer sind weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation eingegliedert. Die Deutsche Rentenversicherung schaut auf die tatsächliche Durchführung, nicht nur auf den Vertragstext; im Zweifel klärt ein Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) die Frage.

Wem gehören die Arbeitsergebnisse des freien Mitarbeiters?

Das hängt vom Vertrag ab. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar, übertragen werden Nutzungsrechte. Diese Vorlage räumt dem Auftraggeber umfassende ausschließliche Nutzungsrechte ein, sobald bezahlt ist; vorbestehende Werkzeuge und Know-how behält der Auftragnehmer.

Kann ein Vertrag über freie Mitarbeit online unterschrieben werden?

Ja. Der Vertrag ist formfrei, eine einfache elektronische Signatur genügt. Mit eSignSimple unterschreibt der Auftragnehmer auf jedem Gerät, ohne ein Konto anzulegen.

Brauche ich einen Anwalt, um einen freien Mitarbeiter zu beauftragen?

Nicht immer, aber die Abgrenzung zur Anstellung ist streng, und bei Scheinselbstständigkeit drohen erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei langfristigen oder hoch dotierten Aufträgen lohnt sich eine rechtliche Beratung.