1. Parteien und Bezug
Diese Provisionsvereinbarung wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES ARBEITGEBERS], [ANSCHRIFT] (der „Arbeitgeber“), und [NAME DES MITARBEITENDEN] (der „Mitarbeitende“). Sie ergänzt den Arbeitsvertrag vom [DATUM]; im Übrigen gilt der Arbeitsvertrag.
2. Fixgehalt
Der Mitarbeitende erhält weiterhin ein festes Bruttomonatsgehalt von [BETRAG] EUR. Das Fixgehalt liegt mindestens beim gesetzlichen Mindestlohn für die vereinbarte Arbeitszeit; Provisionen werden darauf nicht angerechnet.
3. Provisionspflichtige Geschäfte
Provisionspflichtig sind Geschäfte mit Kunden in [GEBIET / KUNDENGRUPPE / PRODUKTLINIE], die während des Arbeitsverhältnisses durch die Tätigkeit des Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Ausgenommen sind [z. B. Bestandskunden der Liste in Anlage A, Konzernaufträge].
4. Provisionssatz und Bemessungsgrundlage
Die Provision beträgt [PROZENT] % des Nettoumsatzes (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer, nach Rabatten und Gutschriften) [ODER: Staffel: bis BETRAG EUR Quartalsumsatz PROZENT %, darüber PROZENT %]. [OPTIONAL: Bei Erreichen des Jahresziels von BETRAG EUR zahlt der Arbeitgeber einen Bonus von BETRAG EUR brutto.]
5. Entstehung und Fälligkeit
Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald der Kunde das Geschäft bezahlt hat. Der Arbeitgeber rechnet monatlich bis zum [TAG] des Folgemonats ab und zahlt die Provision mit dem nächsten Gehalt. Die Abrechnung nennt die einzelnen Geschäfte, Umsätze und Provisionsbeträge.
6. Stornos und Rückforderung
Wird ein Geschäft rückabgewickelt, erstattet oder vom Kunden nicht bezahlt, ohne dass der Arbeitgeber dies zu vertreten hat, entfällt die Provision. Bereits gezahlte Provisionen werden mit künftigen Provisionen verrechnet; eine Verrechnung mit dem Fixgehalt erfolgt nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen.
7. Abwesenheit
Während Urlaub, Krankheit und anderer bezahlter Freistellungen wird die Provision nach dem Durchschnitt der letzten [ANZAHL, z. B. 12] Monate fortgezahlt, soweit das Gesetz dies verlangt.
8. Ausscheiden
Für Geschäfte, die vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen wurden oder überwiegend auf die Tätigkeit des Mitarbeitenden zurückgehen und innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Ausscheiden abgeschlossen werden, bleibt der Provisionsanspruch bestehen (§ 87 Abs. 3 HGB). Sie werden nach Zahlungseingang abgerechnet.
9. Änderungen
Provisionssätze und Ziele für künftige Zeiträume können die Parteien jährlich in Textform neu vereinbaren. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Ein Widerrufsvorbehalt besteht nicht.
10. Unterschriften
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften. Hinweis: Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses, seine Kündigung oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung; sie bedürfen der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. ARBEITGEBER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] MITARBEITENDE(R): [NAME] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]