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Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Tippgebervertrag (Empfehlungsvereinbarung)

Ein Tippgebervertrag legt fest, wann eine Empfehlung als qualifiziert gilt, welche Provision der Tippgeber erhält und wann sie fällig wird.

Ein Tippgebervertrag regelt, dass jemand einem Unternehmen Kontakte zu möglichen Kunden vermittelt und dafür eine Provision erhält, wenn daraus ein Geschäft wird. Sie brauchen ihn, wenn Partner, Kunden oder Bekannte Ihnen regelmäßig Aufträge zuführen sollen. In Deutschland ist er formfrei; wichtig ist die Abgrenzung zum Handelsvertreter, der ständig für Sie tätig ist und am Ende einen Ausgleichsanspruch haben kann (§ 89b HGB).

Diese Vorlage verwenden — online unterschreibenÖffnet sich als versandfertiges Dokument mit platzierten Unterschriftsfeldern.
Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Dieser Vertrag wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES UNTERNEHMENS], [ANSCHRIFT] (das „Unternehmen“), und [NAME DES TIPPGEBERS], [ANSCHRIFT] (der „Tippgeber“).

2. Tätigkeit des Tippgebers

Der Tippgeber benennt dem Unternehmen mögliche Kunden für [PRODUKTE / LEISTUNGEN]. Er ist nicht berechtigt, das Unternehmen zu vertreten, Verträge auszuhandeln oder abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei, nicht weisungsgebunden und nicht zu einer bestimmten Anzahl von Empfehlungen verpflichtet.

3. Qualifizierte Empfehlung

Eine Empfehlung ist qualifiziert, wenn der Tippgeber den Kontakt vor dessen erstem Kontakt mit dem Unternehmen in Textform meldet (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), der Kontakt dem Unternehmen noch nicht bekannt war und innerhalb von [ANZAHL, z. B. 6] Monaten nach der Meldung einen Vertrag mit dem Unternehmen schließt. Das Unternehmen bestätigt die Meldung innerhalb von [ANZAHL] Werktagen oder teilt mit, dass der Kontakt bereits bekannt ist.

4. Provision

Für jede qualifizierte Empfehlung erhält der Tippgeber [PROZENT % DES NETTOAUFTRAGSWERTS DER ERSTEN ANZAHL MONATE / EINEN FESTBETRAG VON BETRAG EUR]. Die Provision entsteht erst, wenn der Kunde gezahlt hat. Wird ein Betrag erstattet oder gutgeschrieben, entfällt die Provision anteilig und kann mit künftigen Provisionen verrechnet werden. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuer hinzu.

5. Abrechnung

Das Unternehmen rechnet [MONATLICH / QUARTALSWEISE] innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Periodenende ab und zahlt die Provision mit einer Aufstellung der Empfehlungen und Zahlungseingänge. Der Tippgeber ist für die Versteuerung seiner Provision selbst verantwortlich.

6. Auftreten und Wettbewerbsrecht

Der Tippgeber gibt keine Zusagen zu Preisen oder Leistungen ab, nutzt Marken des Unternehmens nur nach Freigabe und hält das Wettbewerbsrecht ein, insbesondere bei Werbung per E-Mail oder Telefon (§ 7 UWG). Für regulierte Tätigkeiten, etwa die Vermittlung von Versicherungen, Krediten oder Immobilien, ist dieser Vertrag nicht bestimmt.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Tippgeber übermittelt Kontaktdaten nur, wenn der Kontakt damit einverstanden ist. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, auch nach Vertragsende.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von [ANZAHL] Wochen in Textform gekündigt werden. Für vor dem Vertragsende gemeldete Empfehlungen, die innerhalb der Frist in Abschnitt 3 zu einem Vertrag führen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

10. Unterschriften

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften. UNTERNEHMEN: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] TIPPGEBER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]

Unsere Einschätzung: Unser Rat: Definieren Sie, wann eine Empfehlung zählt. Die meisten Streitigkeiten drehen sich darum, ob ein Kunde wirklich durch den Tippgeber kam. Verlangen Sie eine Meldung in Textform vor dem ersten Kontakt, legen Sie eine Schutzfrist fest und zahlen Sie erst nach Zahlungseingang. Halten Sie die Rolle klein: Ein Tippgeber nennt nur Namen, er verhandelt nicht und schließt keine Verträge ab, sonst wird er schnell zum Handelsvertreter. In regulierten Bereichen wie Versicherungen, Krediten oder Immobilien braucht schon die Vermittlung eine Erlaubnis (§§ 34c, 34d GewO). Für eine dauerhafte Vertriebsrolle passt eher unsere Provisionsvereinbarung.

Wann ist die Vorlage „tippgebervertrag“ die richtige Wahl?

  • Wenn Kunden oder Partner Ihnen neue Aufträge vermitteln sollen
  • Für Kooperationen zwischen Handwerkern, Agenturen oder Beratern
  • Für ein Empfehlungsprogramm mit festen Provisionssätzen
  • Wenn eine einmalige Vermittlung vergütet werden soll

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Beschreiben Sie, für welche Produkte oder Leistungen Empfehlungen gesucht werden.
  2. Legen Sie Meldeweg und Schutzfrist für qualifizierte Empfehlungen fest.
  3. Wählen Sie Prozentsatz oder Festbetrag und den Abrechnungsrhythmus.
  4. Prüfen Sie, ob Ihre Branche eine Vermittlungserlaubnis verlangt.
  5. Speichern Sie den Vertrag in eSignSimple als Vorlage und senden Sie ihn jedem neuen Tippgeber.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tippgeber und Handelsvertreter?

Der Tippgeber nennt nur gelegentlich Kontakte. Der Handelsvertreter ist ständig damit betraut, Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen, und hat bei Vertragsende unter Umständen einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.

Muss der Tippgeber ein Gewerbe anmelden?

Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Empfehlungen gegen Provision gibt, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Gelegentliche Empfehlungen sind meist sonstige Einkünfte; die Einzelheiten klärt ein Steuerberater.

Wann wird die Tippgeberprovision fällig?

Wann Sie es vereinbaren. Üblich und fair ist die Fälligkeit nach Zahlungseingang beim Unternehmen.

Kann ein Tippgebervertrag elektronisch unterschrieben werden?

Ja, er ist formfrei. Mit eSignSimple unterschreiben Tippgeber ohne Konto, und Sie erhalten einen Audit-Trail.

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