1. Parteien und Laufzeit
Dieser Markenbotschafter-Vertrag wird am [DATUM] geschlossen zwischen [FIRMA DER MARKE], [ANSCHRIFT] (die „Marke“), und [NAME / FIRMA DES BOTSCHAFTERS], [ANSCHRIFT] (der „Botschafter“), in sozialen Medien bekannt als [PROFILNAME(N)], gemeinsam die „Parteien“. Die Laufzeit beginnt am [DATUM] und dauert [ANZAHL] Monate (die „Laufzeit“). Sie [VERLÄNGERT SICH / VERLÄNGERT SICH NICHT] um jeweils [ANZAHL] Monate, wenn keine Partei mit einer Frist von [ANZAHL] Tagen vor Ablauf in Textform kündigt.
2. Rolle und Leistungen
Der Botschafter vertritt während der Laufzeit [MARKE / PRODUKTLINIE] und erbringt monatlich folgende Leistungen (die „Leistungen“): [z. B. 2 Feed-Beiträge oder Reels, 4 Storys, 1 TikTok-Video] auf [PLATTFORMEN]; [ANZAHL] Auftritte bei [VERANSTALTUNGEN / FILIALBESUCHEN / LIVESTREAMS] pro [QUARTAL]; sowie [SONSTIGES, z. B. Produktfeedback, eine Erwähnung im Newsletter]. Ein Redaktionsplan für jeden Monat wird bis zum [TAG] des Vormonats abgestimmt. Nicht erbrachte Leistungen [WERDEN / WERDEN NICHT] in den Folgemonat übertragen.
3. Exklusivität
Während der Laufzeit und [ANZAHL] Tage danach bewirbt der Botschafter keine Wettbewerber in folgender Kategorie und nimmt von ihnen keine bezahlten oder kostenlosen Produkte an: [WETTBEWERBER / KATEGORIE]. Die Zusammenarbeit mit Marken außerhalb dieser Kategorie bleibt frei; der Botschafter kann die Marke in Textform um Freigabe einer bestimmten Ausnahme bitten. [ODER: Dieser Vertrag ist nicht exklusiv.]
4. Vergütung
Die Marke zahlt dem Botschafter: (a) eine Pauschale von [BETRAG] EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Monat, fällig bis zum [TAG] des Folgemonats nach Rechnungsstellung; (b) eine Provision von [PROZENT] % des Nettoumsatzes (nach Rabatten, Retouren, Steuern und Versand) aus Bestellungen über den persönlichen Code [CODE] oder Link [LINK], erfasst über [TRACKING-SYSTEM], monatlich innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Monatsende mit Umsatzbericht; und (c) Produkte und Vorteile im Wert von [BESCHREIBUNG, z. B. bis zu BETRAG EUR pro Quartal, Reisen zu Veranstaltungen]. Für stornierte, retournierte, betrügerische oder vom Botschafter selbst getätigte Bestellungen fällt keine Provision an. Der Botschafter versteuert seine Einnahmen selbst; auch Produkte und Vorteile können steuerpflichtig sein. Eine etwaige Künstlersozialabgabe auf die Vergütung trägt und meldet die Marke.
5. Inhalte und Freigabe
Der Botschafter erstellt Inhalte in seinem eigenen Stil nach den Markenrichtlinien in [ANLAGE A] und trifft nur Produktaussagen aus der Liste freigegebener Aussagen in [ANLAGE B]. Er behauptet nicht, ein Produkt genutzt zu haben, das er nicht ausprobiert hat, äußert keine Meinungen, die er nicht teilt, und macht keine Gesundheits-, Sicherheits- oder Wirkungsversprechen über die freigegebene Liste hinaus. [OPTIONAL: Entwürfe bezahlter Beiträge legt er mindestens ANZAHL Werktage vor Veröffentlichung vor; es gibt höchstens ANZAHL Korrekturschleifen.] Jeder Beitrag bleibt mindestens [ANZAHL] Tage online.
6. Kennzeichnung als Werbung
Der Botschafter kennzeichnet die Zusammenarbeit mit der Marke klar und eindeutig, sobald er während der Laufzeit Produkte der Marke empfiehlt oder erwähnt, auch in Beiträgen, die nicht einzeln bezahlt werden, und in Beiträgen über kostenlose oder vergünstigte Produkte. Die Kennzeichnung steht im Beitrag selbst und auf den ersten Blick erkennbar, nicht nur im Profil, hinter „mehr“ oder zwischen anderen Hashtags; bei Videos erscheint sie im Bild oder wird zu Beginn gesprochen und bei Livestreams wiederholt; bei Rabattcodes steht sie in unmittelbarer Nähe des Codes. Sie verwendet deutschsprachige Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“, gegebenenfalls ergänzt um „Markenbotschafter von [MARKE]“. Der Botschafter nutzt zusätzlich die Kennzeichnungsfunktion der jeweiligen Plattform für bezahlte Partnerschaften. Die Marke kann verlangen, dass Beiträge ohne klare Kennzeichnung oder mit nicht freigegebenen Aussagen innerhalb von [ANZAHL] Stunden korrigiert oder entfernt werden.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Der Botschafter bleibt Urheber seiner Inhalte. Er räumt der Marke ein [EINFACHES / AUSSCHLIESSLICHES], [WELTWEITES / AUF GEBIET BESCHRÄNKTES] Recht ein, die Inhalte sowie Namen, Profilnamen, freigegebene Kurzbiografie und Bildnis des Botschafters im Zusammenhang mit den Inhalten auf [EIGENEN SOCIAL-MEDIA-KANÄLEN / WEBSITE / NEWSLETTER / BEZAHLTER WERBUNG / MATERIALIEN IM HANDEL] während der Laufzeit und [ANZAHL] Monate danach zu nutzen, zu teilen und weiterzuverbreiten (§ 31 UrhG, § 22 KUG). [OPTIONAL: Für bezahlte Werbung über das Konto des Botschafters (Whitelisting oder Partnership Ads) gewährt der Botschafter für bis zu ANZAHL Monate Zugriff gegen eine zusätzliche Vergütung von BETRAG EUR.] Die Marke bearbeitet Inhalte nicht so, dass sich ihre Aussage ändert. Jede weitergehende Nutzung bedarf einer Vereinbarung in Textform.
8. Verhalten und Ruf
Beide Parteien unterlassen während der Laufzeit Verhalten, das rechtswidrig ist oder die andere Partei erwartbar erheblich in Misskredit bringt. Der Botschafter kauft keine Follower, Likes oder Bewertungen und hält die Regeln jeder Plattform ein. Verletzt eine Partei diesen Abschnitt so, dass der Ruf der anderen erheblich leidet, kann diese den Vertrag fristlos in Textform kündigen.
9. Berichte
Bis zum [TAG] jedes Monats übermittelt der Botschafter Screenshots oder Exporte der verfügbaren Kennzahlen für die Inhalte des Vormonats, darunter Reichweite, Impressionen, Interaktionen und Link-Klicks. Die Marke übermittelt den Umsatzbericht zur Provision nach Abschnitt 4. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten von Followern und Kunden nur nach der DSGVO.
10. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Grund mit einer Frist von [ANZAHL] Tagen in Textform kündigen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei einer wesentlichen Pflichtverletzung, die nicht innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Abmahnung behoben wird, bleibt unberührt. Bei Vertragsende zahlt die Marke die Pauschale anteilig für erbrachte Leistungen und die Provision auf qualifizierte Bestellungen bis zum Vertragsende. Der Botschafter tritt danach nicht mehr als Botschafter der Marke auf, darf frühere Beiträge [MIT / OHNE] Zustimmung der Marke online lassen und gibt nicht verbrauchte Leihgeräte oder Muster zurück.
11. Selbstständigkeit, Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen
Der Botschafter ist selbstständig tätig, nicht Arbeitnehmer, Handelsvertreter oder Gesellschafter der Marke, und bestimmt innerhalb des abgestimmten Redaktionsplans selbst, wie und wann er Inhalte erstellt. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich, darunter Starttermine, Preise und die Bedingungen dieses Vertrags. Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung über seinen Gegenstand; Änderungen bedürfen der Textform. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften.
12. Unterschriften
MARKE: [FIRMA] Unterschrift: ____________________ Name: [NAME] Funktion: [FUNKTION] Datum: [DATUM] BOTSCHAFTER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM]