1. Parteien und Beendigungstermin
Dieser Aufhebungsvertrag (der „Vertrag“) wird geschlossen zwischen [NAME DES ARBEITGEBERS], [ANSCHRIFT DES ARBEITGEBERS] (der „Arbeitgeber“), und [NAME DES ARBEITNEHMERS], wohnhaft in [ANSCHRIFT DES ARBEITNEHMERS] (der „Arbeitnehmer“). Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers als [STELLENBEZEICHNUNG] [auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betriebsbedingten Gründen] einvernehmlich mit Ablauf des [BEENDIGUNGSDATUM] endet (der „Beendigungstermin“).
2. Ansprüche unabhängig von diesem Vertrag
Unabhängig davon, ob dieser Vertrag zustande kommt, erhält der Arbeitnehmer die vertragsgemäße Vergütung bis zum Beendigungstermin, [die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs, soweit dieser nicht mehr gewährt werden kann,] und die Erstattung von Auslagen, die bis zum [FRIST FÜR AUSLAGEN] eingereicht werden, nach Maßgabe des geltenden Rechts.
3. Abfindung und weitere Leistungen
Als Gegenleistung für die Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus diesem Vertrag erhält der Arbeitnehmer: (a) eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von [BETRAG] EUR brutto, entsprechend [ANZAHL] Bruttomonatsgehältern bzw. [FAKTOR] Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, fällig [mit der letzten Gehaltsabrechnung / am DATUM]; (b) [FREISTELLUNG, z. B. unwiderrufliche Freistellung ab DATUM unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des Resturlaubs]; und (c) [SONSTIGES, z. B. Outplacement-Beratung, Überlassung von Geräten oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis]. Der Arbeitnehmer erkennt an, dass diese Leistungen über das hinausgehen, worauf er ohnehin Anspruch hätte.
4. Erledigung von Ansprüchen
Mit Erfüllung dieses Vertrags sind, soweit gesetzlich zulässig, alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt. Ausgenommen sind: gesetzlich unverzichtbare Ansprüche (z. B. auf den gesetzlichen Mindestlohn); unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung; Ansprüche aus diesem Vertrag; sowie das Recht, sich an Behörden zu wenden oder an behördlichen Ermittlungen mitzuwirken.
5. Bedenkzeit
Der Arbeitnehmer hatte [BEDENKZEIT, z. B. vierzehn (14)] Tage Zeit, diesen Vertrag zu prüfen, und ist darauf hingewiesen worden, dass er sich vor der Unterzeichnung anwaltlich beraten lassen kann. Der Arbeitgeber hat ihn darauf hingewiesen, dass der Abschluss sozialversicherungsrechtliche Nachteile haben kann, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), und dass verbindliche Auskünfte hierzu die Agentur für Arbeit erteilt. [OPTIONAL: Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers bis zum DATUM durch schriftliche Erklärung gegenüber ANSPRECHPARTNER.]
6. Rückgabe von Firmeneigentum
Der Arbeitnehmer bestätigt, sämtliches Eigentum des Arbeitgebers, einschließlich Geräten, Unterlagen, Zugangskarten und Daten, zurückgegeben zu haben bzw. bis zum [RÜCKGABEDATUM] zurückzugeben, und keine Kopien behalten zu haben.
7. Fortbestehende Pflichten
Der Arbeitnehmer bleibt an Geheimhaltungs-, urheberrechtliche und sonstige nachvertragliche Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder anderen unterzeichneten Vereinbarungen gebunden, soweit diese wirksam sind. Nichts in diesem Vertrag hindert den Arbeitnehmer daran, mögliche Rechtsverstöße einer Behörde zu melden oder gesetzlich geschützte Meldungen abzugeben, etwa nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
8. Gegenseitige Rücksichtnahme und Zeugnis
[OPTIONAL: Der Arbeitnehmer wird keine unwahren oder herabsetzenden Äußerungen über den Arbeitgeber machen, und der Arbeitgeber wird BENANNTE FÜHRUNGSKRÄFTE anweisen, keine unwahren oder herabsetzenden Äußerungen über den Arbeitnehmer zu machen.] Der Arbeitnehmer erhält ein [wohlwollendes qualifiziertes] Arbeitszeugnis [mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung „NOTE“ / entsprechend dem als Anlage A beigefügten Entwurf]; auf Anfrage bestätigt der Arbeitgeber Beschäftigungsdauer und Funktion.
9. Kein Schuldeingeständnis und Steuern
Dieser Vertrag ist kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens einer Partei. Zahlungen aus diesem Vertrag unterliegen den gesetzlichen Abzügen; die Abfindung ist lohnsteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer trägt etwaige Steuern, die über die einbehaltenen Beträge hinausgehen.
10. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG, z. B. Bundesrepublik Deutschland]. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ersetzt frühere Absprachen hierzu, nicht aber die in Ziffer 7 genannten fortbestehenden Pflichten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
11. Unterschriften
Dieser Vertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Beide Parteien unterschreiben eigenhändig auf derselben Urkunde. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Arbeitnehmer, dass er diesen Vertrag gelesen und verstanden hat, Gelegenheit zur rechtlichen Beratung hatte und ihn freiwillig unterzeichnet. [ORT], den [DATUM] ARBEITGEBER: [NAME DES ARBEITGEBERS] Unterschrift (eigenhändig): ____________________ Name: [NAME DES UNTERZEICHNERS] Funktion: [FUNKTION] ARBEITNEHMER: [NAME DES ARBEITNEHMERS] Unterschrift (eigenhändig): ____________________