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Kostenlose Vorlage · Aktualisiert

Vorlage: Softwareentwicklungsvertrag

Ein Softwareentwicklungsvertrag legt fest, welche Software bis wann zu welchem Preis entwickelt wird, wie sie abgenommen wird und welche Rechte der Auftraggeber an Code und Ergebnis erhält.

Ein Softwareentwicklungsvertrag regelt, dass ein Entwickler oder eine Agentur für einen Auftraggeber Software erstellt: Leistungsumfang, Meilensteine, Abnahme, Vergütung, Nutzungsrechte am Code und Gewährleistung. Sie brauchen ihn für jede individuelle App, Website-Funktion oder Unternehmenssoftware. In Deutschland ist das meist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) mit Abnahme; der Vertrag ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.

Diese Vorlage verwenden — online unterschreibenÖffnet sich als versandfertiges Dokument mit platzierten Unterschriftsfeldern.
Ersetzen Sie alles in [KLAMMERN], exportieren Sie als PDF und senden Sie das Dokument zur Unterschrift.

1. Parteien

Dieser Vertrag wird am [DATUM] geschlossen zwischen [NAME DES AUFTRAGGEBERS], [ANSCHRIFT] (der „Auftraggeber“), und [NAME DES ENTWICKLERS / DER AGENTUR], [ANSCHRIFT] (der „Auftragnehmer“).

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer entwickelt [BESCHREIBUNG DER SOFTWARE, z. B. eine iOS- und Android-App zur Terminbuchung] nach dem Pflichtenheft in Anlage A (die „Software“). Technologie und Plattformen: [z. B. React Native, Node.js, PostgreSQL]. Nicht enthalten sind, sofern nicht vereinbart: [z. B. Hosting, Inhalte, Store-Gebühren, Betrieb nach Abnahme]. Änderungswünsche werden in Textform vereinbart und nach Aufwand mit [STUNDENSATZ] EUR berechnet.

3. Meilensteine und Mitwirkung

Meilensteine: [MEILENSTEIN 1 – DATUM], [MEILENSTEIN 2 – DATUM], [FERTIGSTELLUNG – DATUM]. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Inhalte, Zugänge, Testdaten und einen Ansprechpartner zur Verfügung. Verzögert sich seine Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend.

4. Abnahme

Nach Fertigstellung eines Meilensteins stellt der Auftragnehmer die Software zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von [ANZAHL] Werktagen anhand der Abnahmekriterien in Anlage A und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 BGB). Lässt der Auftraggeber die Frist ohne Mängelrüge verstreichen, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB).

5. Vergütung

Die Vergütung beträgt [FESTPREIS] EUR zuzüglich Umsatzsteuer [ODER: nach Aufwand zu STUNDENSATZ EUR, höchstens BETRAG EUR ohne Zustimmung]. Zahlungsplan: [z. B. 30 % bei Unterzeichnung, 40 % nach Abnahme Meilenstein 2, 30 % nach Endabnahme]. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen fällig.

6. Nutzungsrechte und Quellcode

Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an der Software einschließlich Quellcode und Dokumentation das [AUSSCHLIESSLICHE / EINFACHE], zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sie zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu verbreiten, auch durch Dritte. Der Quellcode wird in einem Repository des Auftraggebers übergeben. Vorbestehende Bibliotheken und Werkzeuge des Auftragnehmers sind in Anlage B aufgeführt; daran erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für die Software. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren Lizenzen, die der Auftragnehmer in Anlage B auflistet.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software bei Abnahme dem Pflichtenheft entspricht. Mängel beseitigt er nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung; die Ansprüche verjähren [12 MONATE / nach gesetzlicher Frist] nach Abnahme. Wartung und Weiterentwicklung nach Abnahme sind nicht Teil dieses Vertrags und können gesondert vereinbart werden.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

9. Haftung

Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie nur für wesentliche Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens auf [BETRAG / DIE VERGÜTUNG].

10. Kündigung und anwendbares Recht

Der Auftraggeber kann nach § 648 BGB jederzeit kündigen; der Auftragnehmer erhält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform.

11. Unterschriften

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige Unterschriften. AUFTRAGGEBER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM] AUFTRAGNEHMER: [NAME] Unterschrift: ____________________ Name, Funktion: [NAME, FUNKTION] Datum: [DATUM]

Unsere Einschätzung: Unser Rat: Klären Sie zuerst die Rechte. Nach deutschem Urheberrecht bleibt der Entwickler Urheber; der Auftraggeber bekommt nur die Nutzungsrechte, die der Vertrag einräumt (§§ 31, 69a ff. UrhG). Schreiben Sie also ausdrücklich, ob die Rechte ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt und mit Bearbeitungsrecht übertragen werden und ob der Quellcode herausgegeben wird. Das zweite Streitthema ist die Abnahme: Legen Sie Testkriterien und Fristen fest, sonst gilt nach § 640 Abs. 2 BGB unter Umständen eine fiktive Abnahme. Für reine Gestaltungsprojekte passt unser Webdesign-Vertrag, und vor dem ersten Gespräch über Ihre Idee eine Geheimhaltungsvereinbarung.

Wann ist die Vorlage „softwareentwicklungsvertrag“ die richtige Wahl?

  • Für die Entwicklung einer App, Webanwendung oder Schnittstelle
  • Wenn eine Agentur oder ein Freelancer individuelle Unternehmenssoftware baut
  • Für ein MVP eines Start-ups mit festen Meilensteinen
  • Wenn bestehende Software erweitert oder migriert wird

Wie füllen Sie diese Vorlage aus?

  1. Beschreiben Sie die Software knapp und hängen Sie das Pflichtenheft mit Abnahmekriterien als Anlage A an.
  2. Tragen Sie Meilensteine, Termine und den Zahlungsplan ein.
  3. Entscheiden Sie, ob die Nutzungsrechte ausschließlich oder einfach eingeräumt werden, und listen Sie vorbestehende und Open-Source-Komponenten in Anlage B.
  4. Prüfen Sie, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist.
  5. Laden Sie den Vertrag in eSignSimple hoch und senden Sie ihn beiden Seiten zur Unterschrift.

Wie lassen Sie das Dokument online unterschreiben?

  1. Als Word oder PDF speichern. Fügen Sie den ausgefüllten Text in Word oder Google Docs ein und speichern Sie ihn als .docx-Datei oder exportieren Sie ihn als PDF. eSignSimple akzeptiert beides, dazu DOC, ODT und RTF, bis 25 MB; Word-Dateien werden beim Hochladen in PDF umgewandelt.
  2. Hochladen und Felder platzieren. Melden Sie sich mit Google an, laden Sie die Datei hoch und ziehen Sie für jeden Unterzeichner Felder für Unterschrift, Initialen, Datum und Text auf die Seite. Legen Sie eine Reihenfolge fest, wenn eine Partei zuerst unterschreiben muss.
  3. Zur Unterschrift senden. Jeder Unterzeichner erhält einen persönlichen Link und unterschreibt im Browser, ohne ein Konto anzulegen. Automatische E-Mail-Erinnerungen gehen alle drei Tage raus (höchstens drei), bis alle unterschrieben haben.
  4. Unterschriebene Fassung aufbewahren. Sobald die letzte Person unterschrieben hat, können alle die finale PDF mit Abschlusszertifikat, Audit-Trail und einem SHA-256-Fingerabdruck herunterladen, den Sie später prüfen können.

Unterschreiben Sie nur auf Ihrem eigenen Gerät? Die Anleitung zum PDF-Unterschreiben zeigt die kostenlosen Bordmittel, und die Sicherheitsseite erklärt, wie unterschriebene Dateien gespeichert und geprüft werden.

Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land; lassen Sie Verträge mit hohem Risiko anwaltlich prüfen.

Geschrieben von Buğra Sözeri, Gründer und Redakteur, eSignSimple · Zuletzt geprüft

Buğra entwickelt eSignSimple und schreibt und pflegt die Ratgeber. Jede Rechtsseite prüft er anhand der dort verlinkten amtlichen Texte und aktualisiert sie, wenn sich Gesetz oder Produkt ändern. Er ist kein Anwalt, und nichts hier ist Rechtsberatung. Über eSignSimple

Häufige Fragen

Ist ein Softwareentwicklungsvertrag ein Werk- oder Dienstvertrag?

Wenn ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist, meist ein Werkvertrag mit Abnahme und Gewährleistung. Bei agiler Entwicklung nach Aufwand ohne festes Ergebnis kann ein Dienstvertrag vorliegen; dann gibt es keine Abnahme.

Wem gehört der Code?

Der Entwickler bleibt Urheber. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die der Vertrag einräumt. Fehlt eine klare Regelung, bekommt er nur die Rechte, die für den Vertragszweck nötig sind (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Muss der Quellcode herausgegeben werden?

Nur wenn es vereinbart ist. Regeln Sie die Übergabe des Quellcodes ausdrücklich, sonst erhalten Sie unter Umständen nur ausführbare Programme.

Kann ein Softwareentwicklungsvertrag elektronisch unterschrieben werden?

Ja, er ist formfrei. eSignSimple speichert einen Audit-Trail mit Zeitstempeln und Hashwert des Dokuments.

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