1. Gesellschaft
Diese Gesellschaftervereinbarung (die „Vereinbarung“) über die [NAME DER GESELLSCHAFT] [GmbH / UG (haftungsbeschränkt)] (die „Gesellschaft“) wird am [DATUM] von den in Anlage A genannten Gesellschaftern (jeweils „Gesellschafter“) geschlossen. Die Gesellschaft wurde mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom [DATUM DER BEURKUNDUNG] gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts [ORT] unter [HRB-NUMMER] eingetragen. Diese Vereinbarung ergänzt den Gesellschaftsvertrag; bei Widersprüchen geht der Gesellschaftsvertrag vor.
2. Firma, Gegenstand und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet [NAME DER GESELLSCHAFT]. Gegenstand des Unternehmens ist [BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS]. Sitz der Gesellschaft ist [ORT], die Geschäftsanschrift lautet [ANSCHRIFT].
3. Gesellschafter, Kapital und Beteiligung
Name, Stammeinlage und Beteiligungsquote („Beteiligungsquote“) jedes Gesellschafters ergeben sich aus Anlage A. Kein Gesellschafter ist zu weiteren Einzahlungen verpflichtet, es sei denn, [Gesellschafter mit einer Mehrheit von PROZENT % / alle Gesellschafter] stimmen zu. Rückzahlungen von Einlagen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen; Einlagen werden nicht verzinst.
4. Ergebnisverwendung und Ausschüttungen
Gewinne werden im Verhältnis der Beteiligungsquoten verteilt, soweit gesetzlich und nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig. Über Ausschüttungen beschließen [die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit / Gesellschafter mit einer Mehrheit von PROZENT %] [RHYTHMUS, z. B. jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses], nachdem angemessene Rücklagen für den laufenden Betrieb gebildet wurden. [OPTIONAL: Soweit Mittel verfügbar sind, wird mindestens ein Betrag ausgeschüttet, der die voraussichtliche persönliche Steuerlast der Gesellschafter auf die Ausschüttung deckt.]
5. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft [ist / sind] [NAME(N)], der bzw. die die laufenden Geschäfte führen. Folgende Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Gesellschaftern mit mindestens [PROZENT] % der Stimmen: Aufnahme neuer Gesellschafter; Veräußerung des wesentlichen Vermögens; Umwandlungen; Kreditaufnahmen über [BETRAG]; und Änderungen dieser Vereinbarung. Die Gesellschafter werden ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung entsprechend ausüben.
6. Gesellschafterversammlung und Abstimmungen
Jeder Gesellschafter stimmt im Verhältnis seiner Beteiligungsquote ab. Versammlungen können von [jedem Gesellschafter / Gesellschaftern mit PROZENT %] mit einer Frist von [FRIST] einberufen werden und in Präsenz oder per Video stattfinden, soweit der Gesellschaftsvertrag dies zulässt. Beschlüsse können auch ohne Versammlung in Textform gefasst werden, einschließlich elektronisch unterzeichneter Zustimmungen, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind; Beschlüsse, die der notariellen Beurkundung bedürfen, etwa Satzungsänderungen, bleiben davon unberührt.
7. Übertragung von Geschäftsanteilen
Verfügungen über Geschäftsanteile, insbesondere Abtretung und Verpfändung, richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag (Zustimmungserfordernis und Vorkaufsrecht der übrigen Gesellschafter gemäß § [ZIFFER] des Gesellschaftsvertrags). Ein Gesellschafter, der eine Veräußerung beabsichtigt, informiert die übrigen Gesellschafter mindestens [TAGE] Tage vorher in Textform. Die Abtretung selbst bedarf der notariellen Form (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
8. Ausscheiden, Tod oder Berufsunfähigkeit
Für das Ausscheiden eines Gesellschafters, insbesondere bei Kündigung, Tod, Berufsunfähigkeit oder Insolvenz, gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu Einziehung und Abtretung. Für die Abfindung vereinbaren die Gesellschafter untereinander, dass der Verkehrswert des Anteils nach [BEWERTUNGSMETHODE] ermittelt und [ZAHLUNGSBEDINGUNGEN] gezahlt wird, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
9. Haftung und Freistellung
Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Die Gesellschafter stellen sich gegenseitig und die Geschäftsführer im Innenverhältnis von Nachteilen frei, die aus einem im guten Glauben für die Gesellschaft vorgenommenen Handeln entstehen, ausgenommen Betrug, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, und soweit gesetzlich zulässig.
10. Bücher, Unterlagen und Steuern
Die Gesellschaft führt ihre Bücher am Sitz der Gesellschaft; jeder Gesellschafter hat Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG. Das Geschäftsjahr endet am [ENDE DES GESCHÄFTSJAHRS]. Steuerliche Wahlrechte übt die Geschäftsführung nach Abstimmung mit [den Gesellschaftern] aus: [STEUERLICHE HINWEISE].
11. Auflösung
Über die Auflösung der Gesellschaft beschließen die Gesellschafter mit [PROZENT] % der Stimmen, soweit Gesetz oder Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorschreiben, oder bei Eintritt von [AUFLÖSUNGSGRÜNDE]. Nach der Auflösung wird die Gesellschaft abgewickelt, die Gläubiger werden befriedigt und das verbleibende Vermögen wird im Verhältnis der Beteiligungsquoten an die Gesellschafter verteilt.
12. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Vereinbarung enthält alle Abreden der Gesellschafter über die Gesellschaft neben dem Gesellschaftsvertrag, kann nur wie oben vorgesehen in Textform geändert werden und bindet auch Rechtsnachfolger der Gesellschafter. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
13. Unterschriften und Anlage A
Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige. Dies gilt nicht, soweit einzelne Regelungen der notariellen Beurkundung bedürfen. GESELLSCHAFTER: [NAME GESELLSCHAFTER 1] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] GESELLSCHAFTER: [NAME GESELLSCHAFTER 2] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] ANLAGE A – GESELLSCHAFTER [NAME GESELLSCHAFTER 1] – Stammeinlage: [BETRAG] – Beteiligungsquote: [PROZENT] % [NAME GESELLSCHAFTER 2] – Stammeinlage: [BETRAG] – Beteiligungsquote: [PROZENT] %