1. Parteien und Gründung
Dieser Gesellschaftsvertrag (der „Vertrag“) wird am [DATUM] zwischen folgenden Gesellschaftern (jeweils „Gesellschafter“) geschlossen: [NAME UND ANSCHRIFT GESELLSCHAFTER 1]; [NAME UND ANSCHRIFT GESELLSCHAFTER 2]; [WEITERE NACH BEDARF]. Die Gesellschafter gründen mit Wirkung zum [DATUM DES INKRAFTTRETENS] eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen [NAME DER GESELLSCHAFT] GbR (die „Gesellschaft“).
2. Zweck und Sitz
Zweck der Gesellschaft ist [BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS] sowie alle damit zusammenhängenden rechtmäßigen Tätigkeiten. Sitz der Gesellschaft ist [GESCHÄFTSANSCHRIFT] oder ein anderer von den Gesellschaftern vereinbarter Ort.
3. Dauer
Die Gesellschaft beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und besteht [auf unbestimmte Zeit, bis sie nach diesem Vertrag aufgelöst wird / bis zum ENDDATUM].
4. Einlagen
Die Gesellschafter leisten folgende Einlagen: [GESELLSCHAFTER 1]: [BETRAG ODER SACHWERT UND VEREINBARTER WERT]; [GESELLSCHAFTER 2]: [BETRAG ODER SACHWERT UND VEREINBARTER WERT]. Die Einlagen sind bis zum [FÄLLIGKEITSDATUM] zu leisten. Kein Gesellschafter ist zu Nachschüssen verpflichtet, es sei denn, [die Gesellschafter beschließen dies einstimmig / NACHSCHUSSREGELUNG]. Einlagen werden nicht verzinst.
5. Gewinne, Verluste und Entnahmen
Gewinne und Verluste werden wie folgt auf die Gesellschafter verteilt: [GESELLSCHAFTER 1]: [PROZENT] %; [GESELLSCHAFTER 2]: [PROZENT] %. Entnahmen erfolgen [RHYTHMUS, z. B. vierteljährlich] nach Bildung angemessener Rücklagen für den laufenden Betrieb, wie von [der Mehrheit / allen] Gesellschaftern beschlossen.
6. Geschäftsführung und Beschlüsse
Jeder Gesellschafter ist gleichberechtigt zur Geschäftsführung befugt [ALTERNATIVE: Stimmrechte nach dem Verhältnis der Gewinnanteile]. Gewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung [der Mehrheit] der Gesellschafter. Folgende Maßnahmen bedürfen der einstimmigen Zustimmung in Textform: Aufnahme eines neuen Gesellschafters; Kreditaufnahme oder Bürgschaften über [BETRAG]; Veräußerung des wesentlichen Vermögens; Änderung des Geschäftszwecks; und Änderung dieses Vertrags.
7. Pflichten, Vergütung und andere Tätigkeiten
Jeder Gesellschafter widmet der Gesellschaft [ZEITEINSATZ, z. B. seine volle Arbeitskraft] und handelt nach Treu und Glauben in ihrem besten Interesse. [OPTIONAL: NAME erhält für AUFGABEN eine feste Tätigkeitsvergütung von BETRAG pro ZEITRAUM.] Ein Gesellschafter darf andere Tätigkeiten ausüben, die nicht im Wettbewerb mit der Gesellschaft stehen, [es sei denn, die anderen Gesellschafter stimmen in Textform zu].
8. Buchführung, Unterlagen und Bankkonto
Die Gesellschaft führt vollständige Bücher am Sitz der Gesellschaft, die jeder Gesellschafter einsehen darf. Das Geschäftsjahr endet am [ENDE DES GESCHÄFTSJAHRS]. Gelder der Gesellschaft werden auf einem Konto auf den Namen der Gesellschaft bei [BANK] geführt; Verfügungen über [BETRAG] bedürfen der Zustimmung von [ANZAHL] Gesellschaftern.
9. Ausscheiden, Tod oder Berufsunfähigkeit eines Gesellschafters
Ein Gesellschafter kann seine Mitgliedschaft mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST] in Textform gegenüber den anderen Gesellschaftern kündigen. Bei Kündigung, Tod, dauerhafter Berufsunfähigkeit oder Insolvenz eines Gesellschafters wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt; der ausscheidende Gesellschafter bzw. seine Erben erhalten eine Abfindung in Höhe des Verkehrswerts seines Anteils, ermittelt nach [BEWERTUNGSMETHODE, z. B. durch einen unabhängigen Gutachter oder nach einer Formel], zahlbar [ZAHLUNGSBEDINGUNGEN].
10. Auflösung
Die Gesellschaft wird aufgelöst [durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter / bei Eintritt folgender Ereignisse: AUFLÖSUNGSGRÜNDE]. Nach der Auflösung wickeln die Gesellschafter die Geschäfte ab, begleichen alle Verbindlichkeiten, erstatten die Einlagen und verteilen das verbleibende Vermögen im Verhältnis der Gewinnanteile.
11. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Die Gesellschafter versuchen Streitigkeiten zunächst durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen, danach durch [Mediation / ein Schiedsverfahren] in [ORT]. Es gilt das Recht der [RECHTSORDNUNG, z. B. Bundesrepublik Deutschland]. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Gesellschafter; Änderungen bedürfen einer von allen Gesellschaftern unterzeichneten Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
12. Unterschriften
Die Parteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung elektronisch und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden kann und dass elektronische Unterschriften dieselbe Wirkung haben wie eigenhändige. GESELLSCHAFTER: [NAME GESELLSCHAFTER 1] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] GESELLSCHAFTER: [NAME GESELLSCHAFTER 2] Unterschrift: ____________________ Datum: [DATUM] [WEITERE UNTERSCHRIFTSBLÖCKE FÜR ZUSÄTZLICHE GESELLSCHAFTER]